Flexicurity in atypischen Arbeitsverhältnissen
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Vor dem Hintergrund veränderter technologischer und ökonomischer Rahmenbedingungen weltweit gerät das deutsche Arbeitsrechtssystem unter Druck. Unbefristete Vollzeitarbeitsplätze mit einem relativ hohen rechtlichen Bestandsschutzniveau stehen im Mittelpunkt der Flexibilisierungsdebatte. Befristete Arbeitsverträge, Leiharbeit, abhängiger Selbständigkeit, Abrufarbeit, Minijobs etc. nehmen zu und führen zu neuen arbeitsrechtlichen Gesetzen oder der Novellierung vorhandener Normen. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz vom 21.12.2000, die Reform der Zeitarbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vom 23.12.2002 und das 2001 novellierte Betriebsverfassungsgesetz haben zu einem Richtungswechsel für Zeitarbeit und Befristung geführt. Einerseits wurden deren individualarbeitsrechtlichen Voraussetzungen liberalisiert, andererseits aber auch die Möglichkeiten der kollektiven Einflussnahme auf diese Beschäftigungsverhältnisse verbessert. Um diese neuen Betätigungsfelder des Betriebsrats geht es in der vorliegenden Untersuchung. In einem ersten Teil werden Befristung und Leiharbeit zunächst in den Kontext des Normalarbeitsverhältnisses gestellt. Im zweiten Teil wird die individualrechtliche Entwicklung von befristeter Beschäftigung und Leiharbeit vor und nach den Reformen von 2000 und 2002 nachgezeichnet. Der dritte Teil widmet sich dann den neuen kollektivrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats bei befristeter Beschäftigung und Leiharbeit. Der vierte Teil schließt mit einem Ausblick auf die betriebliche Praxis.