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Die Vielzahl an gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Neuregelungen zur Wertpapier-Compliance stellt die Compliance-Funktion und den Compliance-Beauftragten vor wachsende Herausforderungen. Im Fokus steht die WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHG-MaAnzV) mit verschärften Anzeigepflichten für Mitarbeiter in der Anlageberatung sowie als Vertriebs- und Compliance-Beauftragte. Zudem wurde 2012 die MaComp umfassend überarbeitet, um die ESMA-Leitlinien zu MiFID-Anforderungen an die Compliance-Funktion und die Geeignetheit umzusetzen. Die künftige Ausgestaltung der Compliance-Funktion nach der MaRisk-Novelle verunsichert die Verantwortlichen im Internen Kontrollsystem (IKS). In der 3. Auflage des Bearbeitungs- und Prüfungsleitfadens Neue Ma-Comp befassen sich Compliance-Beauftragte, interne Revisoren und externe Prüfer mit wichtigen Themen wie der Einordnung der Compliance-Funktion im IKS, der Aufdeckung und Bewertung von Schwächen im Wertpapiergeschäft, der Abgrenzung der Tätigkeiten zwischen Compliance und Interner Revision sowie der Vermeidung von Abstimmungsproblemen. Weitere Themen sind die Überwachung von Mitarbeitergeschäften, die Angemessenheit werblicher Informationen, die rechtzeitige Aushändigung von Beratungsprotokollen und die Anforderungen an die Geeignetheitsprüfung von Wertpapierkunden. Die überarbeitete Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV) hat ebenfalls Auswirkungen auf die Compliance-Funktion und d
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Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden neue MaComp, Michael Berndt
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- 2014
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