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Die Verwaltungsvorschrift zur Bürgerbeteiligung und der „Leitfaden für eine neue Planungskultur“ reflektieren eine umfassende Diskussion, die durch einen neuen Absatz im Verwaltungsverfahrensgesetz initiiert wurde. Dieser Absatz fordert, dass Behörden sicherstellen, dass die Öffentlichkeit frühzeitig über Vorhaben informiert wird, die potenziell erhebliche Auswirkungen auf Dritte haben. Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung soll idealerweise vor der Antragstellung erfolgen, um der betroffenen Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Äußerung und Diskussion zu geben. Die Ergebnisse dieser Beteiligung müssen der Öffentlichkeit und der Behörde zeitnah mitgeteilt werden. Ein zentraler Aspekt dieser Diskussion ist, dass die Beteiligung zu einem Zeitpunkt beginnen sollte, an dem wesentliche Entscheidungen noch nicht getroffen sind. Eine spätere Einbeziehung führt oft zu Frustrationen und Konflikten. Frühzeitige Beteiligung ist im Interesse der Vorhabenträger, da sie Konflikte in der Planungsphase besser lösen können. Der Erörterungstermin in Genehmigungsverfahren wird als zu spät angesehen, um bedeutende Diskussionen zu ermöglichen. Zudem gibt es Vorhaben, bei denen bislang keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen war, die jedoch ebenfalls konfliktbelastet sind.
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Erweiterte Bürgerbeteiligung bei Großprojekten in Baden-Württemberg, Kai Masser
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- 2014
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