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Der Komponentenansatz nach dem IDW Rechnungslegungshinweis – Maßgeblichkeit für die Steuerbilanz?

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Seit der Verabschiedung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 2008 und der Abschaffung der Aufwandsrückstellung nach § 249 Abs. 2 HGB a. F. sind Diskussionen über eine komponentenweise Abschreibung von Sachanlagen neu entbrannt. In Reaktion darauf hat der Hauptfachausschuss des IDW einen Rechnungslegungshinweis zur handelsrechtlichen Zulässigkeit dieser Methode veröffentlicht. Die komponentenweise Abschreibung ermöglicht eine genauere Abbildung der Aufwendungen im Vergleich zur pauschalierten Abschreibung. Im Kontext der steuerlichen Anerkennung entschied der BFH 2011, dass Wirtschaftsgüter eines Windparks über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Windkraftanlage abzuschreiben sind, und lehnte eine Aufteilung in weitere Komponenten ab. Dies geschah mit dem Hinweis auf die Bedeutungslosigkeit der IAS/IFRS für die steuerliche Gewinnermittlung. Das Urteil vernachlässigt jedoch die Unterschiede zwischen dem handelsrechtlichen Komponentenansatz und dem component approach nach IAS 16. Zudem wird die GoB-Konformität einer komponentenweisen Abschreibung nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Daher stellt sich die Frage, ob diese Methode gemäß dem IDW RH HFA auch auf das Steuerrecht übertragbar ist und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Zudem ist zu diskutieren, inwieweit eine komponentenweise Abschreibung Potenzial zur Steuergestaltung bietet.

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Der Komponentenansatz nach dem IDW Rechnungslegungshinweis – Maßgeblichkeit für die Steuerbilanz?, Carina Gack

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2016
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