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Der Polizist rettet sich durch einen Seitensprung

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Im Bundesgesetzblatt heißt es wörtlich: § 17 wird wie folgt geändert: In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe "§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5, Abs. 4 Satz 2 Nr. 4, auch in Verbindung mit § 12 Abs. 2, nach § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 und 6, § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 4, Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 4 und 5" durch die Angabe "§10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5, Abs. 3 Satz 2 Nr. 4, auch in Verbindung mit § 12 Abs. 2, nach § 12 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 und 4, § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 4, Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 4 und 5" ersetzt. In seiner mittlerweile vierten Sammlung stellt Wilfried Ahrens wieder die witzigsten und groteskesten juristischen Stilblüten vor. Der Leser trifft im Rotlichtmilieu auf eine "Gelegenheitsbrusttätowierte", lernt so manchen "Leidenden Oberstaatsanwalt" kennen und gewinnt Einblick in den Ablauf der auf Rechtsfindung gerichteten Kommunikation: "Es kam zu Korrespondenz und schließlich zu Schriftverkehr." Eine Sternstunde sprachlicher Minderleistung.

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Der Polizist rettet sich durch einen Seitensprung, Wilfried Ahrens

Sprache
Erscheinungsdatum
2008
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(Paperback)
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Titel
Der Polizist rettet sich durch einen Seitensprung
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Wilfried Ahrens
Verlag
Beck
Erscheinungsdatum
2008
Einband
Paperback
ISBN10
3406568122
ISBN13
9783406568121
Reihe
Bewertung
3,3 von 5 Sternen
Beschreibung
Im Bundesgesetzblatt heißt es wörtlich: § 17 wird wie folgt geändert: In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe "§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5, Abs. 4 Satz 2 Nr. 4, auch in Verbindung mit § 12 Abs. 2, nach § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 und 6, § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 4, Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 4 und 5" durch die Angabe "§10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5, Abs. 3 Satz 2 Nr. 4, auch in Verbindung mit § 12 Abs. 2, nach § 12 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 und 4, § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 4, Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 4 und 5" ersetzt. In seiner mittlerweile vierten Sammlung stellt Wilfried Ahrens wieder die witzigsten und groteskesten juristischen Stilblüten vor. Der Leser trifft im Rotlichtmilieu auf eine "Gelegenheitsbrusttätowierte", lernt so manchen "Leidenden Oberstaatsanwalt" kennen und gewinnt Einblick in den Ablauf der auf Rechtsfindung gerichteten Kommunikation: "Es kam zu Korrespondenz und schließlich zu Schriftverkehr." Eine Sternstunde sprachlicher Minderleistung.