Akbar und Ǧahāngīr
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In den islamischen Staaten der Vormoderne erfolgte Herrschaftslegitimation in der Regel über die Anerkennung durch die Sachwalter der Religion. Auch der junge Akbar (reg. 1556-1605) fügte sich zunächst willig in das herkömmliche Verhaltensmuster muslimischer Sultane. In einem Reich, dessen Untertanen zum größeren Teil aus Nicht-Muslimen bestand, erwies sich die Rechtfertigung seiner Herrschaft auf der Grundlage islamischer Glaubenswerte jedoch als problematisch, zumal die Unterstützung des Mogulthrones auch durch die hinduistischen Fürsten im Laufe der Zeit unverzichtbar wurde. Akbar ließ daher von dem Gelehrten Abu ’l-Fazl eine vom Islam unabhängige legitimatorische Verankerung für die kaiserliche Machtausübung entwickeln. Das neue ideologische System stilisierte den Mogulherrsher zum Inhaber übermenschlicher Fähigkeiten, der sich kraft seiner eigenen Machtfülle selbst legitimierte. Einhergehend mit dieser Neuformulierung der Herrschaftslegitimation, die Akbars Nachfolger Gahangir (st. 1628) nahezu unverändert übernahm, ist eine ungewöhnlich hohe Produktivität der höfischen Malerei unter den genannten Monarchen festzustellen. Es ist das Ziel der vorliegenden Arbeit, nicht nur Genese, Art und Umfang des unter Akbar entworfenen legitimatorischen Konzeptes sichtbar zu machen, sondern darüber hinaus zu untersuchen, in welchem Ausmaß neben Texten auch Bilder zur Inszenierung politischer Macht instrumentalisiert wurden.