Reichklara und Armklara
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Während in den vergangenen Jahren bereits einige Monographien über Klarissenklöster in Deutschland, Österreich und der Schweiz in der Zeit vor und während der Reformation erschienen sind, blieb die Situation weiblicher Konvente während der katholischen Reform und der beginnenden Aufklärung im deutschsprachigen Raum lange Zeit ein blinder Fleck. Sigrun Müller schließt diese Forschungslücke und leistet einen analytischen Vergleich zweier zwischen 1620 und 1781 parallel in Mainz existierender Klarissenklöster, die sich nach inhaltlich unterschiedlichen Ordensregeln richteten: Reichklara, das ältere der beiden Konvente, verfügte über Grundbesitz. Armklara, während der katholischen Reform gegründet, lebte dagegen überwiegend von Almosen und der Herstellung von Handarbeiten. Im Zusammenhang mit den Reformen in Zuge des Konzils von Trient, das dem Erzbischof das Aufsichtsrecht über die Frauenklöster zusprach, stellt sie die Frage nach dem Verhältnis beider ideell stark unterschiedlichen Klarissenklöster zur weltlichen Obrigkeit. Auch werden Veränderungen bezüglich der den Nonnen zur Verfügung stehenden Handlungsspielräume im Klosteralltag aufgezeigt, die sich aufgrund des durch das Tridentinum legitimierten bischöflichen Machtzuwachses vollzogen haben.