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Die Geschichtlichkeit der Rechtsprinzipien
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Es ist heute eine allgemein anerkannte These, dass in der Rechtsphilosophie nicht nur die Geschichte, sondern auch die Geschichtlichkeit berücksichtigt werden muss. Diese Arbeit geht einen Schritt weiter: sie versucht, die Geschichtlichkeit in die Rechtstheorie einzubeziehen. Nicht nur das Anwendungsfeld der Rechtsprinzipien, die sog. Rechtsmaterie, ist geschichtlich, auch die Rechtsprinzipien selber müssen als geschichtlich betrachtet werden. Anhand einiger konkreter Fälle wird der Ansatz zu diesem neuen Rechtsverständnis verdeutlicht.
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1976
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