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Zivilrechtliche Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB und Eisenbahnrecht

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Die Frage der Anwendbarkeit des § 315 BGB in regulierten Märkten ist derzeit hoch umstritten. Zu den dogmatisch bislang am wenigsten durchdrungenen Bereichen gehört dabei der Bereich der Eisenbahnregulierung. Dürfen Eisenbahnverkehrsunternehmen unter Berufung auf die vermeintliche Unbilligkeit der Entgelte nach § 315 BGB vor den Zivilgerichten gegen Eisenbahninfrastrukturunternehmen vorgehen? Unterliegen die Eisenbahninfrastrukturunternehmen bei ihrer Entgeltbemessung generell einer zivilgerichtlichen Billigkeitskontrolle? In welchem Verhältnis stehen eisenbahnrechtliche Normen (insbesondere §§ 14 ff. AEG sowie §§ 1 ff. EIBV) und allgemeines Zivilrecht zueinander? Die vorliegende Monographie untersucht systematisch die Frage, inwieweit § 315 BGB direkt oder analog auf die Trassenpreise von Eisenbahninfrastrukturunternehmen Anwendung findet. Die Autoren gehen dabei insbesondere darauf ein, ob den Eisenbahninfrastrukturunternehmen in den Trassennutzungsverträgen vertragliche Leistungsbestimmungsrechte eingeräumt werden, ob aus den eisenbahnrechtlichen Normen gesetzliche Leistungsbestimmungsrechte abgeleitet werden können und ob aufgrund der natürlichen Monopolstellung der Eisenbahninfrastrukturunternehmen die sogenannte Monopolrechtsprechung auf den Eisenbahnsektor übertragbar ist.

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Zivilrechtliche Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB und Eisenbahnrecht, Luidger Röckrath

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2010
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