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Normbefolgungsunfähigkeit im Strafrecht

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In allen Rechtsordnungen konnen Falle auftreten, in denen ein Einzelner nicht in der Lage ist, sein eigenes Verhalten nach rechtlichen Maastaben zu steuern, weil er diese Maastabe nicht kennt und deswegen die Rechtswidrigkeit seiner Handlung nicht verstehen kann. Sowohl in den USA als auch in Deutschland anerkannte Schuldunfahigkeitsgrunde sind das rechtliche Informationsdefizit des Taters (Verbotsirrtum/mistake of law) und das biologische Defizit (Steuerungsunfahigkeit/insanity). Aktuelle Entscheidungen wie das sog. Kolner Urteil zur Beschneidung im deutschen Recht oder der Kimura-Fall im US-amerikanischen Recht werfen die Frage auf, ob die abweichende kulturelle Wertvorstellung einer Person (die sog. cultural defense) durch die geltenden Regeln von Verbotsirrtum und Steuerungsunfahigkeit gedeckt ist, oder ob die cultural defense eine unabhangige Rechtsfigur sein soll, da sie einen ganzlich neuen Schuldunfahigkeitsgrund darstellt. Vergleichende rechtssystematische Erkenntnisse daruber, wo die Abgrenzung zwischen diesen drei Fallkonstellationen verlauft, existieren bisher nicht. Die aktuelle weltweite Migration und demzufolge die pluralistische Gesellschaft erfordern aber vonseiten des Justizsystems rechtliche Klarheit, um willkurliche rechtliche Entscheidungen zu vermeiden.

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Normbefolgungsunfähigkeit im Strafrecht, Alejandra Castillo Ara

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Erscheinungsdatum
2019
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(Paperback)
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