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Die Untersuchung beleuchtet die Rechtsprechung deutscher Gerichte zum rheinisch-französischen Recht, insbesondere die Praxis des zweiten Zivilsenats des Reichsgerichts zwischen 1879 und 1900. Entgegen der Annahme, dass der Code civil vom deutschen Recht abgekoppelt wurde, zeigt die Analyse, dass die Richter stark an französischen Auslegungen orientiert waren. Die methodische Ausrichtung auf den Willen des Gesetzgebers und die Berücksichtigung französischer Literatur prägten die Rechtsprechung, die die Eigenart des rheinisch-französischen Rechts bewahrte und gleichzeitig die Kohärenz im deutschen Rechtssystem sicherstellte.
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Den Code civil "richtiger" auslegen, Stefan Geyer
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- 2009
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