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Verordnung über das Verfahren zum Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung (Risikostruktur- Ausgleichsverordnung - RSAV)
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Die Verordnung über das Verfahren zum Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung regelt die finanziellen Ausgleichsmechanismen zwischen Krankenkassen, um eine gerechte Verteilung der Kosten zu gewährleisten. Sie legt Kriterien und Verfahren fest, die sicherstellen, dass Kassen mit höheren Risiken angemessen unterstützt werden. Die RSAV zielt darauf ab, die Wettbewerbsbedingungen im Gesundheitswesen zu verbessern und die Versorgungsqualität für alle Versicherten zu sichern.
Buchvariante
2013, paperback
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