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Weder die Theorie des straflosen Schutzsubjekts noch die der straflosen Mindestmitwirkung bietet eine zufriedenstellende Lösung für die Problematik der notwendigen Teilnahme. Diese Arbeit untersucht, ob und warum die notwendige Mitwirkung im Rahmen der allgemeinen Beteiligungslehre, die von Zuständigkeitsgesichtspunkten geprägt ist, straflos sein kann. Sie bietet die Möglichkeit, die gegenwärtige allgemeine Beteiligungslehre zu reflektieren. Die Zurechnungsformel der Beteiligung besagt, dass ein Individuum durch seine Selbstbestimmung die Verantwortung für die Konsequenzen seiner Verbindung zu anderen Organisationen übernimmt. Der Sterbewillige bleibt trotz seiner Mitwirkung an der Tötung auf Verlangen (§ 216) straflos, nicht weil ein eigenständiger Rechtsgutsangriff erforderlich ist, sondern weil niemand zum Weiterleben verpflichtet ist, was die Akzessorietät der Teilnahme nicht ändert. Der kriminalpolitisch begründete Grundsatz der straflosen Mindestmitwirkung kann jedoch nicht den begünstigten Gläubiger (§ 283c) und den Käufer pornographischer Werke (§ 184 Nr. 3) als straflos erklären. Die Arbeit gliedert sich in mehrere Abschnitte, die die Meinungen in der Literatur, den Strafgrund der Teilnahme, eigene Ansichten zur Beteiligung und die notwendige Teilnahme in einzelnen Deliktstatbeständen analysieren und zusammenfassen.
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Die notwendige Teilnahme., Xueshuang Zhao
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- 2022
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- (Paperback)
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