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Hinter der Figur eines „besonderen Gebietserhaltungsanspruchs“ steht der Versuch, gebietsbezogenen Drittschutz auszuweiten. Die Meinungen zu dieser Erweiterung sind diffus, und der dogmatische Hintergrund wird hier erstmals eingehend erforscht. Das Ergebnis ist eindeutig: Eine inhaltliche Erweiterung des Gebietserhaltungsanspruchs ist nicht begründbar, und eine begriffliche Abgrenzung ist nicht erforderlich. In den letzten Jahren wurde in Baunachbarklagen häufig ein „spezieller Gebietsprägungserhaltungsanspruch“ geltend gemacht, um Nachbarn die Abwehr von Vorhaben zu erleichtern, die zwar zulässig, aber potenziell gefährdend für das Baugebiet sind. Diese Arbeit ordnet verschiedene Ansätze für einen „besonderen Gebietserhaltungsanspruch“ ihren objektiv-rechtlichen Grundlagen zu und hinterfragt deren dogmatischen Hintergrund. Die Erkenntnis ist, dass weder eine begriffliche Abgrenzung noch eine Erweiterung des Anwendungsbereiches begründbar ist. Das Inhaltsverzeichnis umfasst Themen wie die Nutzung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, die Anerkennung drittschützender Funktionen, generellen Drittschutz aus Festsetzungen und die Etablierung subjektiver öffentlicher Rechte. Es werden verschiedene Ansätze für den besonderen Gebietserhaltungsanspruch untersucht, einschließlich abstrakter und konkreter Ansätze, und deren Zuordnung in die Systematik des Drittschutzes aus der BauNVO analysiert.
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Gebietsbezogener Drittschutz im Baurecht., Annette Eichinger
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- 2024
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