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Die Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern (IHK), die im IHK-Gesetz vorgesehen ist, wird am Maßstab des Europarechts überprüft. Die automatische, durch Gesetz angeordnete Pflichtmitgliedschaft aller Gewerbetreibenden in den Industrie- und Handelskammern hat zwar den Segen des Bundesverfassungsgerichts gefunden. Aber es bleibt die Frage, ob diese Pflichtmitgliedschaft gegen europäisches Recht verstößt. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg haben konkret über die Pflichtmitgliedschaft noch nicht geurteilt. Eine Analyse der bisherigen Rechtsprechungspraxis dieser Gerichte gibt jedoch Aufschluss darüber, wie zu entscheiden wäre: Die Pflichtmitgliedschaft in den deutschen Industrie- und Handelskammern verstößt gegen europäisches Recht. Inhaltsverzeichnis Pflichtmitgliedschaft - Niederlassungsfreiheit - (Art. 49 AEUV) - Dienstleistungsfreiheit -(Art. 56 AEUV) - Die Wettbewerbsrecht der Europäischen Union - (Art. 107 AEUV) - Die (negative) Vereinigungsfreiheit - (Art. 12 GrCh) - Die unternehmerische Freiheit -(Art. 16 GrCh) - Grundrechtscharta. - Die (negative) Vereinigungsfreiheit des Art. 11 EMRK
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Zur Europarechtskonformität der Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern, Jessica Kempen
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- 2021
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- (Hardcover)
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