Die Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg.
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Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Zusammenarbeit der Bundesländer im Bundesstaat unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten. Diese Untersuchung wird an der nach der gescheiterten Fusion entstandenen, weite Politikbereiche umfassenden Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg durchgeführt. Anett Albrecht beschreibt die Zusammenarbeit beider Länder und ordnet ihre Formen den drei Gewalten zu. Im Anschluss beantwortet sie die Fragen, welchen Umfang die Länderkooperation verfassungsrechtlich annehmen darf und welche rechtlichen Grenzen bestehen. Nach den theoretischen Ausführungen werden die vier gemeinsamen Fachobergerichte beider Länder anhand der herausgearbeiteten Erkenntnisse rechtlich untersucht. Abschließend wird verdeutlicht, welche Vorteile die Zusammenarbeit gegenüber einer Fusion mit sich bringt und was zukünftig noch verbessert werden kann. Inhaltsverzeichnis Gegenstand und Ziel der Arbeit A. Darstellung des Untersuchungsthemas Die Entwicklung der Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg im 20. Jahrhundert Die Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg seit 1996 Der finanzielle Aspekt der Zusammenarbeit beider Länder Anreize und Hindernisse einer Zusammenarbeit beider Länder Eingrenzung des Untersuchungsthemas B. Rechtliche Vorüberlegungen zur Zusammenarbeit der Bundesländer in der Bundesrepublik Rechtliche Grundlagen der Zusammenarbeit der Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland Rechtliche Grenzen der Zusammenarbeit der Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland Besonderheiten der Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg aufgrund ihres Aufbaus Gedankliche Strukturierung der nachfolgenden Untersuchung C. Formen der Zusammenarbeit zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg Formen der Zusammenarbeit der Legislative, der Exekutive und der Judikative Ergebnis D. Gegenstände der Zusammenarbeit zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg Der Kernbereich der Landestätigkeit Verfassungsmäßige Pflichtaufgaben der Länder Die Eigenständigkeit der Länder Berlin und Brandenburg Ergebnis E. Die Zusammenarbeit beider Länder im Justizbereich am Beispiel der gemeinsamen Fachobergerichte Berlin-Brandenburg Verfassungsmäßigkeit der gewählten Formen der Zusammenarbeit Verfassungsmäßigkeit der geregelten Inhalte Gesamtbetrachtung F. Ausblick Anlagen 1 3, Dokumentenverzeichnis Literatur- und Stichwortverzeichnis