Gesellschaftsrecht II
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Bereits dritte Auflage des Übungsbuches zum Kapitalgesellschaftsrecht mit ausformulierten Falllösungen und einem Fragenkatalog mit ausführlichen Antworten. Gute, möglichst umfassende (Grund-)Kenntnisse im Gesellschaftsrecht gehören für den (Wirtschafts-)Juristen nicht allein zum guten Ton, sondern stellen eine Notwendigkeit dar. So gehören etwa die Grundzüge des GmbH-Rechts regelmäßig zum Prüfungsstoff der ersten (juristischen) Staatsprüfungen und das Kapitalgesellschaftsrecht ist regelmäßig wesentlicher Bestandteil des wirtschaftsjuristischen Curriculums. Die Kenntnisse dieses Rechtsgebiets sollten auch nicht für die spätere praktische Tätigkeit unterschätzt werden, da Kapitalgesellschaften, unter ihnen insbesondere die GmbH, eine bedeutende Rolle im Wirtschaftsleben spielen, schließlich vollzieht sich jede (arbeitsökonomisch wünschenswerte) privatrechtliche (wirtschaftliche) Kooperation im organisationsrechtliche Rahmen des Gesellschaftsrechts. Dieses Organisationsrecht systematisch zu erlernen und im späteren Beruf zu beherrschen und zweckentsprechend anzuwenden, stellt eine Grundvoraussetzung eines jeden guten Wirtschaftsjuristen dar. Neben Lehrbüchern erschließt sich ein Lehrgebiet und festigt sich das Wissen regelmäßig durch das Lernen am praktischen Fall besonders gut. Der Leser wird durch die nach jedem Sachverhalt eingefügten, für die jeweilige Falllösung einschlägigen Gesetzesvorschriften in die Falllösung eingeführt. Dies soll dazu dienen, den Studierenden einen schnellen Überblick über das anwendbare Recht zu vermitteln und so die oftmals gefürchtete Arbeit mit dem Gesetz zu erleichtern. Im Anschluss daran vermitteln eine Lösungsskizze und einleitende materiell-rechtliche Anmerkungen einen Überblick über die Falllösung und die rechtlich relevanten Probleme des Falles, die den Schwerpunkt Ihrer nachfolgenden gutachterlichen Prüfung darstellen sollten. Jede in diesem Buch vorgeschlagene gutachterliche Lösung ist vollständig ausformuliert bzw. im Falle einer Abwandlung zum Sachverhalt klar und deutlich in der Kurzform dargestellt.