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Wenn ein Unternehmen eine neue Versicherungsart einführen will, muss die Erlaubnis des Versicherungsaufsichtsamts eingeholt werden. Die Aufsichtsbehörde prüft bei dieser Entscheidung vor allem, ob die neue Versicherungsart eine Versicherung im Sinne des Versicherungsauf- sichtsgesetzes darstellt. Sie entwickelt durch ihre Verwaltungspraxis einen Rechtsbegriff der Versicherung, der sich mit anderen juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Versicherungsbegriffen vergleichen lässt. Dabei kann eine Übereinstimmung in dem sachlichen Inhalt der Versicherungsbegriffe festgestellt werden, der über methodische Unterschiede der verschiedenen Wissenschaften hinweg einen einheitlichen Begriff der Versicherung zu liefern vermag.
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Der Rechtsbegriff der Versicherung und die Praxis des Versicherungsaufsichtsamts, Karsten Friedrich
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- 1974
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