Bookbot
Das Buch ist derzeit nicht auf Lager

Der Rechtsbegriff der Versicherung und die Praxis des Versicherungsaufsichtsamts

Autoren

Mehr zum Buch

Wenn ein Unternehmen eine neue Versicherungsart einführen will, muss die Erlaubnis des Versicherungsaufsichtsamts eingeholt werden. Die Aufsichtsbehörde prüft bei dieser Entscheidung vor allem, ob die neue Versicherungsart eine Versicherung im Sinne des Versicherungsauf- sichtsgesetzes darstellt. Sie entwickelt durch ihre Verwaltungspraxis einen Rechtsbegriff der Versicherung, der sich mit anderen juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Versicherungsbegriffen vergleichen lässt. Dabei kann eine Übereinstimmung in dem sachlichen Inhalt der Versicherungsbegriffe festgestellt werden, der über methodische Unterschiede der verschiedenen Wissenschaften hinweg einen einheitlichen Begriff der Versicherung zu liefern vermag.

Buchvariante

1974

Buchkauf

Dieses Buch ist derzeit nicht auf Lager.