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Makler- und Bauträgerverordnung

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Die Makler- und BauträgerVO regelt Pflichten für Berufsgruppen, die gemäß § 34c GewO eine Erlaubnis benötigen, darunter Grundstücks- und Wohnungsvermittler, Darlehensvermittler sowie Bauträger und Baubetreuer. Der Kommentar erläutert anschaulich die Pflichten dieser Gruppen, einschließlich der Absicherungspflichten für Vermögenswerte, die ein Makler erhält, Regelungen für Bauträger zur Geltendmachung von Abschlagszahlungen und Vorschriften zur Verwendung von anvertrauten Vermögenswerten. Zudem werden Aspekte der Vermögensverwaltung, Rechnungslegung, Buchprüfung sowie Informations- und Aufbewahrungspflichten behandelt. Die Vorschriften der MaBV und des § 34c GewO werden ausführlich kommentiert, während weitere Regelungen, wie §§ 14, 29 und 35 GewO, kurz erläutert werden. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur MaBV ist ebenfalls abgedruckt. Die Neuauflage berücksichtigt alle Änderungen seit der letzten Ausgabe, einschließlich der Anpassungen des § 34c und der MaBV im Zuge der Novellierung des Finanzanlagen- und Vermögensanlagerechts. Auch die Einbeziehung ausländischer Dienstleister wurde neu geregelt. Die Zielgruppe umfasst Rechtsanwälte, Steuerberater, Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer sowie Gewerbeaufsichtsämter.

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Makler- und Bauträgerverordnung, Peter Marcks

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2010
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