Ausländische Jugendliche
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Die zweite Ausländergeneration ist flir die Bundesbürger ein spontan einleuchtender Begriff und zugleich ein aktuelles Schlagwort. Für uns ist der ·Personenkreis, der mit diesen Worten bezeichnet wird, ein Herzensan liegen, in das wir viel persönliches und berufliches Engagement investiert haben und es weiterhin investieren werden. Wenn wir uns nun mit einer Veröffentlichung an der Diskussion über die Probleme dieser jungen Leute beteiligen, tun wir dies in der Hoffnung, zum Verständnis der konkreten Zusammenhänge beizutragen, Ansätze zur Lö sung der Probleme aufzuzeigen und die notwendige Kooperation zu för dern. Wir wollen uns dabei vorwiegend auf unsere Erfahrung und auf empi rische Daten stützen, die wir erhoben haben. Die kritische Auseinander setzung mit theoretischen Positionen und sozialpolitischen Zielsetzungen ist als flankierender Beitrag anzusehen, der unsere Stellungnahme verdeut lichen hilft. Obwohl die Evidenz des Terminus ,, zweite Ausländergeneration" auf Grund seiner Aktualität groß ist, wollen wir dem Gebot zur Sorgfalt, Klar heit und Objektivität folgend, ihn begrifflich genauer bestimmen und den geschichtlichen und sozialpolitischen Hintergrund beleuchten. Die erste Ausländergeneration umfaßt alle diejenigen Personen, die auf der Grundlage von Regierungsvereinbarungen seit 1955 als Arbeitnehmer in die Bundesrepublik Deutschland angeworben und vermittelt wurden. Die zweite Ausländergeneration setzt sich aus den Kindern dieser Personen zu sammen, die in die Bundesrepublik nachgeholt oder hier geboren wurden. Die Anwerbungs-und Vermittlungsvereinbarungen wurden von der Bun desregierung mit Italien 1955, mit Spanien und Griechenland 1960, mit der Türkei 1961, mit Marokko 1963, mit Portugal 1964, mit Tunesien 1965und mit Jugoslawien 1968 abgeschlossen. Seit November 1973 besteht ein genereller Anwerbestop.