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Probleme der Wandlung des Eigentumsbegriffs

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Der verfassungsrechtliche Eigentumsbegriff befindet sich seit der Weimarer Zeit in einem Wandlungsprozess, der mit der Einbeziehung von Sozialrenten in den Eigentumsschutz sein (vorläufiges?) Ende erreicht hat. Andersen verneint die Eigentumsqualität öffentlich-rechtlicher Berechtigungen. Ausgangspunkt seiner Argumentation ist eine Unter- suchung des Zwecks der Eigentumsgarantie, wobei er auch wirtschafts- wissenschaftliche Erkenntnisse für die verfassungsrechtliche Dis- kussion nutzbar macht. Er wendet sich gegen eine «dynamische» Grund- rechtsinterpretation und betont das stabilisierende Element der Ver- fassung. Gleichzeitig warnt er vor einer ständigen Ausweitung der Schutzbereiche von Grundrechten, da hiermit die Gefahr einer Schwächung des Grundrechtskerns verbunden ist.

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1984

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