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Recht der Kreditsicherheiten

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Die Neuauflage berücksichtigt zwei wesentliche Gesetzesänderungen. Zum einen wurde die Neuregelung des gutgläubig-einredefreien Erwerbs einer Sicherungsgrundschuld nach § 1192 Abs. 1a BGB sowie das zwingende Kündigungsrecht nach § 1193 BGB eingearbeitet, was bedeutende Auswirkungen auf die Unterwerfungserklärung nach § 794 ZPO hat. Zum anderen fließt die GmbH-Reform durch das MoMiG ein, die das Eigenkapitalersatzrecht aus dem materiellen Recht entfernt und ins Insolvenzrecht verlagert. Dies hat insbesondere für die kapitalersetzende Bürgschaft und die Nutzungsüberlassung kreditsicherungsrechtliche Relevanz. Zudem wird die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs eines Geschäftsanteils und dessen Verpfändung (§ 16 Abs. 3 GmbHG) thematisiert. Der Draft Common Frame of Reference (DFCR) bietet Denkanstöße für Sicherungsübereignung und Personalsicherheiten, während wegweisende Entscheidungen in der Rechtsprechung Diskussionen über die Verjährung von Ansprüchen aus Bürgschaften oder abgetretenen Forderungen ausgelöst haben. Neue Sicherungsformen wie die Patronatserklärung und die Insolvenzanfechtung bei Sicherungsabtretungen sind ebenfalls von Bedeutung. Zudem wird das Problem der Vertragshaftung des Sicherungsnehmers (Bank) für Übersicherung auf Grundlage von Nr. 16 AGB-Banken behandelt.

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Recht der Kreditsicherheiten, Peter Bülow

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1997
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