Überleben nach dem großen Zusammenbruch wird auf dem Land nicht leichter als in der Stadt. Bleiben Sie also lieber an dem Ort, an dem Sie sich auskennen und erfahren Sie: - Wie Sie Wasser finden und aufbereiten - Was wichtige Ressourcen sind, an die sonst niemand denkt - Welche Freunde Sie brauchen werden - Auf was es in einer Zeit ohne Gesundheitssystem wirklich ankommt - Und vieles mehr... Lernen Sie in einer neuen Welt zurecht zu kommen und sich eine neue Zukunft aufzubauen.
Mathias Becker Reihenfolge der Bücher






- 2020
- 2007
Die Studienarbeit untersucht die Entstehung von Feindbildern und analysiert, wie Ressentiments und Projektionen eigener Widersprüche auf Sündenböcke wirken. Sie beleuchtet, wie ein ganzes Gemeinwesen durch blinde Unterstellungen und Misstrauen gegenüber Andersdenkenden beeinflusst wird. Die Arbeit stützt sich auf die Gedanken von Max Frisch und bietet eine tiefgehende Auseinandersetzung mit den Mechanismen, die zur Bildung von Vorurteilen und Feindbildern führen.
- 1997
Natur, Herrschaft, Recht
- 242 Seiten
- 9 Lesestunden
Die Untersuchung beleuchtet, ob in Adornos kritischer Gesellschaftstheorie, die auch als Erkenntnis- und Geschichtsphilosophie verstanden werden kann, Ansätze für eine eigene rechtsphilosophische Perspektive erkennbar sind, die die Grundlage für ein negatives Naturrecht bilden. Adorno argumentiert, dass die gegenwärtige Gesellschaft, unabhängig von ihrer politischen Ausrichtung, dem absolut gewordenen Identitätsprinzip folgt, das bis in die psychischen Strukturen der Individuen hineinwirkt. Das Allgemeine wird nicht aus den Einzelnen gebildet, sondern hat sich zu einer neuen, selbständigen Allgemeinheit entwickelt. Im Zuge der Dialektik der Aufklärung hat sich das Verhältnis von Objektivität und Subjektivität umgekehrt: Subjekte werden zu Objekten, während das System, dem die Natur als das Andere gegenübersteht, zum Subjekt avanciert. Diese gesellschaftliche Realität erweist sich als unwahr und ungerecht. Adornos Rechtsdenken reflektiert daher das allgegenwärtige Unrecht, wobei das Recht des Besonderen, das er gegen Regelungen verteidigt, nur negativ bestimmt werden kann. Diese negative Bestimmung erfolgt in einem negativ dialektischen Ansatz des Naturrechts, wobei das alttestamentarische Bilderverbot als ursprüngliches Recht seines nichtidentischen Substrats, der unbeschädigten inneren Natur des Besonderen, fungiert.