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Bookbot

Johann Kindl

    1. Jänner 1962
    Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung
    Gesellschaftsrecht
    Bürgerliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler ; [Lehrbuch ; Online-Version inklusive!]
    Übungen zum Bürgerlichen Recht für Wirtschaftswissenschaftler
    Die Teilnahme an der Aufsichtsratssitzung
    Rechtsscheintatbestände und ihre rückwirkende Beseitigung
    • 2012

      Optimale Klausurvorbereitung mit Wiederholungsfragen und Übungsfällen. Inklusive Anleitung zur Lösung juristischer Fälle. Dieses Übungsbuch richtet sich vorrangig an Studierende, die Wirtschaftswissenschaften oder Recht im Nebenfach studieren. Es ist eine ideale Ergänzung zum Lehrbuch „Bürgerliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler“, kann aber auch unabhängig davon genutzt werden. Wiederholungsfragen und Antworten sowie Klausur- und Übungsfälle mit Lösungen und Angabe der Bearbeitungsdauer ermöglichen eine realitätsnahe und effektive Klausurvorbereitung. Die Autoren bringen ihre Erfahrungen aus Lehrveranstaltungen und Prüfungen an den Universitäten Münster und Düsseldorf ein. Sie setzen thematische Schwerpunkte in den Gebieten, die erfahrungsgemäß immer wieder Gegenstand der Prüfung sind. Weniger prüfungsrelevante Gebiete werden nur knapp behandelt. Aus dem Inhalt: Rechtsanwendung und Technik der Falllösungen. Wiederholungsfragen. Übungsfälle. Antworten zu den Wiederholungsfragen. Lösungen zu den Übungsfällen.

      Übungen zum Bürgerlichen Recht für Wirtschaftswissenschaftler
    • 2011

      Gesellschaftsrecht

      • 356 Seiten
      • 13 Lesestunden

      Das Gesellschaftsrecht spielt im Examen neben dem Handelsrecht eine zunehmend bedeutsamere Rolle. Die profunde Kenntnis der gesellschaftsrechtlichen Grundlagen ist deshalb unerlässlich. Das Lehrbuch behandelt neben den Grundlagen des Gesellschaftsrechts die klausurrelevanten Gesellschaftsformen GbR, oHG, KG und GmbH. Fälle und Beispiele veranschaulichen streitige Fragestellungen und rechtlich komplexe Gesellschaftskonstellationen; Vertiefungs- und Wiederholungsfragen ermöglichen eine Kontrolle des Gelernten.

      Gesellschaftsrecht
    • 2010

      Der neue Handkommentar bietet eine umfassende und praxisgerechte Kommentierung des Rechts der Zwangsvollstreckung, insbesondere der Vorschriften des 8. Buches der ZPO. Die entsprechenden Regelungen der GVGA und GVO sind bei den jeweiligen ZPO-Vorschriften aufgeführt. Zudem wird das Zwangsversteigerungsgesetz ausführlich kommentiert, sodass sowohl die Mobiliar- als auch die Immobiliarvollstreckung abgedeckt sind. Das neue Vollstreckungsrecht nach dem FamFG wird verständlich dargestellt, einschließlich der Vollstreckung verfahrensleitender Entscheidungen, in Ehe- und Familiensachen sowie über die Herausgabe von Personen. Auch das Anfechtungsgesetz, relevante Vorschriften des Rechtspflegergesetzes und des GvKostG werden detailliert behandelt. Im internationalen Zwangsvollstreckungsrecht werden unter anderem die EuVTVO, die EuGVVO und die EuBagatellVO kommentiert. Besonders nützlich sind die Praxishinweise für Gläubiger- und Schuldnerberatung sowie Antrags- und Tenorierungsmuster. Schwerpunktbeiträge ermöglichen einen schnellen Einstieg in Sonderthemen wie Insolvenzrecht und Mietrecht. Die Strukturen der komplexen Vollstreckung nach dem FamFG werden praxisgerecht aufgezeigt, unterstützt durch ein Vollstreckungs-ABC zur schnellen Auffindung relevanter Vorschriften. Die ZPO-Kommentierungen enthalten zudem Hinweise zu Gerichtskosten und Rechtsanwaltsvergütung. Die Kommentierung basiert auf dem Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschu

      Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung
    • 1999

      Die Untersuchung befaßt sich mit der rückwirkenden Beseitigung von Rechtsscheintatbeständen. Erörtert werden zurechenbar gesetzte Scheintatbestände aus dem Recht der Stellvertretung, dem Handelsrecht, dem Recht der Forderungsabtretung und des gutgläubigen Erwerbs von beweglichen Sachen sowie aus dem Wertpapierrecht. Der Verfasser wendet sich gegen die verbreitete Auffassung, daß eine Anfechtung mit dem Wesen des Rechtsscheins nicht vereinbar sei und befürwortet die grundsätzliche analoge Anwendbarkeit der Anfechtungsregeln auf die untersuchten Scheintatbestände.

      Rechtsscheintatbestände und ihre rückwirkende Beseitigung