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Bookbot

Gunnar Duttge

    Das Leiden nach Corona
    Patient Krankenhaus
    Wenn die Psyche leidet
    Einsamkeit. Die stille Volkskrankheit
    Handbuch des Strafrechts Band 2: Strafrecht Allgemeiner Teil I
    Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch Bd. 1: §§ 1-37
    • Zum WerkDer Münchener Kommentar zum StGB erläutert in sechs Bänden das gesamte StGB und in vier weiteren Bänden zahlreiche, in der Praxis bedeutsame Teile des Nebenstrafrechts. Der einheitlich systematische Aufbau, die verlässliche Auswertung und präzise Darstellung der neuesten Rechtsprechung und Literatur sowie die konkreten Lösungsvorschläge zeichnen diesen Kommentar aus.Das außerordentlich kompetente Autorenteam sorgt für eine ausgewogene und intensive Darstellung der Rechtsmaterie.Band 1 umfasst die ersten beiden Abschnitte des Allgemeinen Teils, also Geltungsbereich, Unterlassen, Irrtum, Schuldunfähigkeit, Versuch, Täterschaft und Teilnahme, Notwehr und Notstand.Vorteile auf einen Blick präzise Darstellung der gesamten Rechtsprechung und Literatur praxisorientierte Lösungsvorschläge wichtige Teile des Nebenstrafrechts ZielgruppeFür die Rechtsanwaltschaft, die Staatsanwaltschaft und Gerichte sowie alle Juristinnen und Juristen, die sich intensiv mit Strafrecht befassen.

      Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch Bd. 1: §§ 1-37
    • Leider kann ich keine Zusammenfassung für "Band 2" erstellen, da mir keine spezifischen Informationen oder eine Buchbeschreibung vorliegen. Bitte geben Sie mir mehr Details oder eine Beschreibung des Buches, damit ich Ihnen weiterhelfen kann.

      Handbuch des Strafrechts Band 2: Strafrecht Allgemeiner Teil I
    • Soziale Beziehungen sind entscheidend für Gesundheit und Wohlbefinden. Einsamkeit betrifft alle Altersgruppen, besonders jedoch ältere Menschen, die oft durch Altersarmut isoliert sind, was ihr Erkrankungsrisiko erhöht.

      Einsamkeit. Die stille Volkskrankheit
    • Die hohe Erregbarkeit des Einzelnen belastet die Psyche. In einer beschleunigten und funktional orientierten Welt schwindet die Solidarität. Deshalb ist es wichtig, auf sich selbst und die Menschen um uns herum zu achten.

      Wenn die Psyche leidet
    • Der ökonomische Faktor ist eine mächtige Einflussgröße, die unser Gesundheitssystem immer mehr bestimmt und gestaltet. Kosteneffizienz heißt die Devise. Ist der Arztberuf in seiner mitmenschlichen Passion noch lebbar oder ist sein Selbstverständnis bereits bedroht? Und wie sieht das Krankenhaus der Zukunft aus? Artikel: Krankenhaus - krankes Haus? -- Wenn Patienten zu Kunden werden -- Dänemark ist uns beim Gesundheitswesen weit voraus -- Vorsorge für den Ernstfall -- u.v.m.

      Patient Krankenhaus
    • Die seit einem Jahrzehnt diskutierte und nunmehr vor ihrer Einführung stehende elektronische Gesundheitskarte soll zu einem effizienteren und zugleich patientenorientierten Gesundheitssystem maßgeblich beitragen. Als kombinierte Chipkarten- und Netzwerklösung steht sie dabei allerdings zugleich als Symbol für eine grundlegend veränderte Kommunikation im Arzt-Patienten-Verhältnis und zwischen allen anderen Akteuren der Gesundheitsversorgung. Aufgeworfen sind damit bedrängende Fragen um den Fortbestand jener einzigartigen Vertrauensbeziehung und der doch erst in der jüngeren Vergangenheit zunehmend anerkannten Patientenautonomie, die bei den Betroffenen in erheblichem Maße Sorgen und Ängste geweckt haben. Um dem offensichtlich bestehenden Klärungsbedarf ein geeignetes Forum zu bieten, hat das Göttinger Zentrum für Medizinrecht seinen 5. Workshop am 6. Februar 2009 dem Thema dieses Bandes gewidmet. Die mit hochkarätigen Referenten aus der Ministerialverwaltung, Ärzteschaft, Medizininformatik und Rechtswissenschaft besetzte Veranstaltung verfolgte das Ziel, die zahlreichen Fragen auf höchstem fachwissenschaftlichem Niveau zur Debatte zu stellen und dadurch der Klärung zuzuführen. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse sollen in Fortführung dieser Zielsetzung mit diesem Band allen Interessierten zur seriösen Informationserlangung zur Verfügung gestellt werden; zugleich mögen sie dazu beitragen, den nötigen interdisziplinären Dialog zwischen den hiermit befassten Experten weiter zu befördern.

      Gute Karten für die Zukunft?
    • Der Sinngehalt des strafrechtlich relevanten Fahrlässigkeitsbegriffs bleibt unklar, was zu einem 'verwirrenden Streitstand' führt, den die Strafrechtsdogmatik nicht zufriedenstellend lösen konnte. Dies bringt erhebliche Unsicherheiten in der Rechtsanwendung mit sich, da substanzarme Generalklauseln wie 'Sorgfaltspflichtverletzung' oder 'Überschreiten des erlaubten Risikos' dazu führen, dass jeder auf sich selbst verwiesen bleibt, um die maßgebliche Sorgfaltsregel zu bilden. Für den Fahrlässigkeitsbegriff, der die untere Grenze der Strafbarkeit markiert, ist dies nicht hinnehmbar. Das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG (§ 1 StGB) garantiert den Bürgern die nötige Voraussehbarkeit der Rechtslage, um ihr Verhalten entsprechend auszurichten und das Risiko einer Bestrafung zu vermeiden. Gunnar Duttge zeigt, dass dieses Gebot auch für strafbare Fahrlässigkeit einen realistischen Anspruch postuliert. Durch eine eingehende Analyse der Rechtsprechung identifiziert er als Kern der strafrechtlich relevanten Fahrlässigkeit ein 'Veranlassungsmoment', das er mithilfe kognitionspsychologischer Erkenntnisse präzisiert und für die Rechtsanwendung handhabbar macht. Das Ergebnis ist ein neuartiges Modell strafbarer Fahrlässigkeit, das den Forderungen nach Entkriminalisierung der mittleren Fahrlässigkeit begegnet und der Rechtspraxis wertvolle Entscheidungshilfen bietet, wenn die Grenze zwischen Unglück und strafbarem Unrecht infrage steht

      Zur Bestimmtheit des Handlungsunwerts von Fahrlässigkeitsdelikten