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Der Sinngehalt des strafrechtlich relevanten Fahrlässigkeitsbegriffs bleibt unklar, was zu einem 'verwirrenden Streitstand' führt, den die Strafrechtsdogmatik nicht zufriedenstellend lösen konnte. Dies bringt erhebliche Unsicherheiten in der Rechtsanwendung mit sich, da substanzarme Generalklauseln wie 'Sorgfaltspflichtverletzung' oder 'Überschreiten des erlaubten Risikos' dazu führen, dass jeder auf sich selbst verwiesen bleibt, um die maßgebliche Sorgfaltsregel zu bilden. Für den Fahrlässigkeitsbegriff, der die untere Grenze der Strafbarkeit markiert, ist dies nicht hinnehmbar. Das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG (§ 1 StGB) garantiert den Bürgern die nötige Voraussehbarkeit der Rechtslage, um ihr Verhalten entsprechend auszurichten und das Risiko einer Bestrafung zu vermeiden. Gunnar Duttge zeigt, dass dieses Gebot auch für strafbare Fahrlässigkeit einen realistischen Anspruch postuliert. Durch eine eingehende Analyse der Rechtsprechung identifiziert er als Kern der strafrechtlich relevanten Fahrlässigkeit ein 'Veranlassungsmoment', das er mithilfe kognitionspsychologischer Erkenntnisse präzisiert und für die Rechtsanwendung handhabbar macht. Das Ergebnis ist ein neuartiges Modell strafbarer Fahrlässigkeit, das den Forderungen nach Entkriminalisierung der mittleren Fahrlässigkeit begegnet und der Rechtspraxis wertvolle Entscheidungshilfen bietet, wenn die Grenze zwischen Unglück und strafbarem Unrecht infrage steht
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Zur Bestimmtheit des Handlungsunwerts von Fahrlässigkeitsdelikten, Gunnar Duttge
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- 2001
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