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Bookbot

Heiko Krüger

    The Nagorno-Karabakh conflict
    Rechtseinheit von unten?
    Der Berg-Karabach-Konflikt
    Kosovo, Abchasien, Südossetien und das internationale Sezessionsrecht
    • In zahlreichen Staaten fordern ethnische Gruppen die Abspaltung von ihrem Mutterstaat, berufen sich dabei auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Bisher wies die Staatengemeinschaft Sezessionsrechte zurück und unterstützte die betroffenen Staaten im Sinne der territorialen Integrität. Im Frühjahr 2008 schien jedoch eine Wende stattzufinden, als das Kosovo von Serbien unabhängig wurde und international anerkannt wurde. Eine zentrale Frage ist, ob dieses Verhalten das Völkerrecht beeinflusst und von anderen abspaltungswilligen Gruppen, wie in Aserbaidschan, China, Georgien, Moldawien, Spanien oder der Ukraine, rechtlich genutzt werden kann. Zudem erkannte Russland im August 2008 die abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien Georgiens an, wobei nur Nicaragua diesem Beispiel folgte. Diese Abhandlung analysiert die Auswirkungen des Verhaltens der Staatengemeinschaft im Kosovo-Fall auf die Auslegung internationaler Verträge und das Völkergewohnheitsrecht, unter Berücksichtigung der Ereignisse in Abchasien und Südossetien. Es werden mögliche Schlussfolgerungen sowie Entwicklungsszenarien für den Kosovo-Fall und deren hypothetische Auswirkungen auf das Völkerrecht diskutiert.

      Kosovo, Abchasien, Südossetien und das internationale Sezessionsrecht
    • Der Berg-Karabach-Konflikt

      Eine juristische Analyse

      • 142 Seiten
      • 5 Lesestunden

      Der Band beschäftigt sich mit den rechtlichen Aspekten des Konflikts um Berg-Karabach. Aktuelle Entwicklungen machen deutlich, dass die juristischen Aspekte von Sezessionskonflikten sukzessive verwischen und auch im Rahmen internationaler Konfliktlösungsbemühungen ins Hintertreffen geraten. Die umstrittene Anerkennung des Kosovo durch zahlreiche Staaten im Jahr 2008 sowie die Anerkennung Abchasiens und Südossetiens durch Russland sind zwei Beispiele dafür. Ziel des Autors ist es, die Aufmerksamkeit stärker auf die rechtlichen Positionen zu lenken.

      Der Berg-Karabach-Konflikt
    • Die Expansion der Weltwirtschaft macht eine Anpassung der Rechtsgrundlagen erforderlich. Angesichts der schweren Durchsetzbarkeit legislatorischer Rechtsangleichungsmaßnahmen wird auch der Einsatz von Restatements of the Law diskutiert. Bislang blieb offen, wie leistungsfähig diese sind. Die Abhandlung liefert hierauf erstmals eingehende Antworten. Anhand eines entscheidungstheoretischen Ansatzes wird untersucht, welches Potential zwei der bedeutendsten Restatements und der mit ihnen beschrittene Weg von unten hat, welche Mechanismen ihre Durchsetzung bestimmen und welche Chancen für sie bestehen, womit wesentliche Erkenntnisse rechtswissenschaftlicher und rechtspolitischer Natur gewonnen werden.

      Rechtseinheit von unten?
    • The Nagorno-Karabakh conflict

      • 155 Seiten
      • 6 Lesestunden
      3,0(4)Abgeben

      The Caucasus region, situated on a natural isthmus between the Black Sea and the Caspian Sea, has long been a border zone and a melting pot for a diverse range of cultures and peoples. As the intersection between Europe and Asia, and also - tween Russia and the Ottoman and Persian Empires, it has featured in the strategic plans of numerous great powers over the centuries. Given its abundance of natural resources, the ready-made raw material transport routes to Europe and its enduring position on the edge of Russia, nothing has changed to the present day. The tremendous development opportunities of the Caucasian region are being tarnished by unresolved territorial conflicts that put a continual and regionally balanced growth, sustained democratisation and long-term stability at risk. These conflicts, which all erupted with the dissolution of the Soviet Union, include the separatist movements in Abkhazia, Chechnya, Nagorno-Karabakh and South - setia. The war over South Ossetia, which erupted between Russia and Georgia in August 2008, spelt out the explosive potential still inherent in these conflicts.

      The Nagorno-Karabakh conflict