Kosovo, Abchasien, Südossetien und das internationale Sezessionsrecht
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In zahlreichen Staaten fordern ethnische Gruppen die Abspaltung von ihrem Mutterstaat und verweisen dabei auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Bislang lehnte die Staatengemeinschaft Sezessionsrechte für diese Gruppen ab und unterstützte mit dem Hinweis auf das Prinzip der territorialen Integrität die betroffenen Staaten. Scheinbar rückten zahlreiche Staaten von diesem strikten Kurs im Frühjahr 2008 ab, als sie das Kosovo und dessen Trennung von Serbien anerkannten. Eine maßgebliche Frage ist, ob dieses Verhalten Auswirkungen auf das Völkerrecht hat und von anderen abspaltungswilligen Gruppen, z. B. in Aserbaidschan, China, Georgien, Moldawien, Spanien oder der Ukraine, juristisch nutzbar gemacht werden kann. Hinzu tritt, dass Russland im August 2008 die von Georgien abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien anerkannte. Wie ist zu werten, dass kein anderer Staat - abgesehen von Nicaragua - diesem Beispiel folgte? Im Rahmen dieser Abhandlung sollen schwerpunktmäßig die Auswirkungen des Verhaltens der Staatengemeinschaft im Kosovo-Fall auf die Auslegung internationaler Verträge und das Völkergewohnheitsrecht analysiert werden. Dabei gilt es, das Verhalten der Staaten im Abchasien- und Südossetien-Fall im August 2008 zu berücksichtigen. Möglicherweise ergeben sich daraus weitere Schlussfolgerungen. Abschließend sollen zudem mögliche Entwicklungsszenarien für den Kosovo-Fall und deren hypothetische Auswirkungen auf das Völkerrecht diskutiert werden.