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Josef Aulehner

    Grundrechte und Gesetzgebung
    Föderalismus - Auflösung oder Zukunft der Staatlichkeit?
    Polizeiliche Gefahren- und Informationsvorsorge
    • Das im 19. Jahrhundert entstandene Verwaltungsrecht ist angesichts der Herausforderungen der Jahrtausendwende reformbedürftig, insbesondere im Bereich des Polizeirechts. Es erfordert eine Anpassung durch ein modernes Polizeiinformationsrecht, das als neues Handlungskonzept fungiert. Technologischer Fortschritt, neue Verbrechensformen, die Globalisierung der Kriminalität und die europäische Integration erfordern einen Paradigmenwechsel. Das Polizeirecht muss sich von einer traditionellen, retrospektiven Gefahrenabwehr zu einer umfassenden, prospektiven Risikosteuerung weiterentwickeln. Der rechtliche Rahmen für polizeiliches Informationshandeln erfüllt diese Anforderungen nicht. Auch über ein Jahrzehnt nach dem „Volkszählungs“-Urteil des BVerfG gelingt es den Polizeigesetzen nicht, einen Ausgleich zwischen individueller Selbstbestimmung und staatlicher Informationsvorsorge zu schaffen. Die Kontroversen um EUROPOL verdeutlichen dies. Eine soziologische und philosophische Analyse zeigt, dass der Mensch durch Kommunikation Zugang zur Realität hat, was einen freien Informationsfluss unerlässlich macht. Die multidisziplinären Anforderungen führen zu einer (Informations-) Kultur, die, wie Gesellschaft und Staat, ständig im Wandel ist. Diese Kultur und die Aspekte einer umfassenden Risikosteuerung bedürfen einer verfassungsrechtlichen Rezeption, wobei sowohl das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als auch das „Grundrecht auf S

      Polizeiliche Gefahren- und Informationsvorsorge
    • Die Grundrechte sichern in einer kommunikativ konstituierten Welt den Zugang des Einzelnen zu Recht und Politik als Teilsystemen. Die Paradoxie der wechselseitigen Verweise zwischen Recht und Politik spiegelt sich dabei im Verhältnis zwischen Grundrechten und Gesetzgebung wider. Josef Aulehner definiert das bislang im Zentrum der Betrachtungen stehende eindimensionale und bipolare Verhältnis zwischen dem Staat und einem Grundrechtsträger als (zu) stark vereinfachten Ausnahmefall und verweist es an den Rand der Betrachtungen. Im Zentrum seiner Untersuchung steht stattdessen das mehrdimensionale und multipolare Verhältnis aller Beteiligten in einer bestimmten Situation mit deren jeweils tangierten Grundrechten und Verfassungspositionen. Für das Verhältnis von Grundrechten und Gesetzgebung erweist sich dabei die Offenhaltung der Zukunft als entscheidend.

      Grundrechte und Gesetzgebung