Die Admonitio generalis gilt als das erste programmatische Kapitular Karls des Grossen. Getragen von religiosem Legitimationswillen, aber auch von popularen Impulsen, wurde die hoheitliche Anordnung nach langen Beratungen am 23. Marz 789 ausgestellt und durch Konigsboten vor allem den Bischofen des Reiches ubermittelt, um einer Treueidkampagne den Boden zu bereiten. Die grosse Bedeutung der admonitio zeigt sich zum einen an der breiten Uberlieferung, die mit mehreren ursprungsnahen Strangen einsetzt, zum anderen an ihrem Fortleben unter Karl, ob in weiteren Kapitularien, auf Konzilien oder in Konigsboten- und Bischofskapiteln. So konnte sie zum Katalysator, wenn nicht Initiator, zukunftsweisender Entwicklungen werden. Der von Hubert Mordek ( 2006) erstellte kritische Text lost Boretius' Ausgabe in MGH Capit. 1 von 1883 ab. Klaus Zechiel-Eckes ( 2010) konnte die Genese der Uberlieferungen auf die Streuwirkung der Konigsboten zuruckfuhren. Die Klarung historischer, inhaltlicher und formaler Fragen ermoglicht ein tieferes Verstandnis des Textes. Ein umfangreicher Sachapparat und die Ubersetzung erleichtern den Zugang zu einer der wichtigsten Verlautbarungen Karls, die in selten ambitioniertem Stil zu uberzeugter Kooperation aufrief.
Hubert Mordek Bücher






Kirchenrecht und Reform im Frankenreich
Die Collectio Vetus Gallica, die älteste systematische Kirchenrechtssammlung des Fränkischen Gallien (Studien und Edition)
Betrifft die Handschrift Cod. 89 der Burgerbibliothek Bern.
Raymund Kottje, geboren am 23.12.1926 in Düsseldorf, studierte Geschichte, Latein und katholische Theologie; er wurde in Bonn zum Dr. phil. und Dr. theol. promoviert. Nach der Habilitation 1965 a. o. Prof., 1966 o. Prof. in Trier, 1967 in Regensburg, 1973 in Augsburg, ist er seit 1980 Inhaber des Lehrstuhls für mittelalterliche und neuere Geschichte, Historische Hilfswissenschaften und Archivkunde an der Universität Bonn. Der Jubilar gilt als hervorragender Kenner der kirchlichen und weltlichen Rechtsquellen des Frühmittelalters, allgemeiner der mittelalterlichen Kirchen-, Kirchenrechts-, Archiv- und Bibliotheksgeschichte. Die Festschrift für Raymund Kottje zum 65. Geburtstag vereint 34 Aufsätze zur Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit, deren Schwerpunkt mit den Hauptinteressen des Jubilars korrespondiert. Fast alle Beiträge sind aus Primärquellen geschöpft - wie ja auch der Geehrte gern und erfolgreich mit Handschriften und Urkunden gearbeitet hat.
Die in Kapiteln gegliederten Erlasse merowingischer und karolingischer Herrscher des 6. bis 9. Jahrhunderts bieten aufgrund ihrer Themenvielfalt wichtige Informationen zur Rechts-, Sozial-, Wirtschafts- und Kulturgeschichte des Frühmittelalters ebenso wie zum damaligen Verhältnis von Staat und Kirche. Der Erforschung dieses weiten Feldes hat der Autor wesentliche, vielfach Neues zu Tage fördernde Beiträge gewidmet, die aus Anlaß seines 60. Geburtstags in gesammelter und somit leicht zugänglicher Form dargeboten werden. Die erstmals gedruckte Einführung ist als sachkundige Orientierung für den Leser gedacht, eine Kurzgeschichte der Kapitulariengesetzgebung und ihrer Sammlungen. Den Band beschließen hilfreiche Handschriften-, Kapitularien- und Namenregister.
In einer Welt, in der die Schriftlichkeit lange zurücktrat gegenüber einer dominierenden Mündlichkeit, stellt sich entschieden die Frage nach dem Verhältnis von Überlieferung und Geltung. Auf normative Texte des frühen und hohen Mittelalters bezogen: Korrespondiert ihre historische Bedeutung mit der zeitgenössischen Rezeption, und sagt diese handschriftliche Tradition des Rechts etwas aus über den Grad seiner Effektivität? Zugespitzt formuliert: Stimmen Sollen und Sein, Norm und Praxis überein? Der Frage wird exemplarisch nachgegangen in vier in Vortragsform konzipierten Referaten zum weltlichen und kirchlichen Recht des Mittelalters, die auf dem 35. Deutschen Historikertag in Berlin große Beachtung fanden und hier, überarbeitet und mit wissenschaftlichem Apparat versehen, geschlossen im Druck vorgelegt werden. Aus dem Inhalt: Vorwort; R. Kottje: Die Lex Baiuvariorum – das Recht der Bayern; H. Mordek: Karolingische Kapitularien; R. Schieffer: Rechtstexte des Reformpapsttums und ihre zeitgenössische Resonanz; E. Wadle: Frühe deutsche Landfrieden; Personen-, Orts- und Sachregister.
Die Admonitio generalis gilt als das erste programmatische Kapitular Karls des Großen. Getragen von religiösem Legitimationswillen, aber auch populären Impulsen, wurde sie nach langen Beratungen am 23. März 789 ausgestellt und durch Königsboten vor allem den Bischöfen des Reichs übermittelt, um den Boden für eine Treueidkampagne zu bereiten. Ihre Bedeutung zeigt sich zum einen an der breiten Überlieferung, die mit mehreren ursprungsnahen Strängen einsetzt, zum anderen am Fortleben unter Karl, ob in weiteren Kapitularien, auf Konzilien oder in Königsboten- und Bischofskapiteln. So konnte sie zum Katalysator, wenn nicht Initiator zukunftsweisender Entwicklungen werden. Der von Hubert Mordek († 2006) erstellte kritische Text löst Boretius’ Ausgabe in MGH Capit. 1 von 1883 ab. Klaus Zechiel-Eckes († 2010), der die Genese der Überlieferungen analysierte, hat diese auf die Streuwirkung der Königsboten zurückgeführt. Daneben werden, um zu einem tieferen Verständnis zu gelangen, historische, inhaltliche und formale Fragen erörtert. Sachapparat und Übersetzung erleichtern den Zugang zu einer der wichtigsten Verlautbarungen Karls, die in selten ambitioniertem Stil zu überzeugter Kooperation aufrief.