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Fontes iuris Germanici antiqui in usum scholarum separatim editi/Die Admonitio generalis Karls des Großen

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Die Admonitio generalis gilt als das erste programmatische Kapitular Karls des Großen. Getragen von religiösem Legitimationswillen, aber auch populären Impulsen, wurde sie nach langen Beratungen am 23. März 789 ausgestellt und durch Königsboten vor allem den Bischöfen des Reichs übermittelt, um den Boden für eine Treueidkampagne zu bereiten. Ihre Bedeutung zeigt sich zum einen an der breiten Überlieferung, die mit mehreren ursprungsnahen Strängen einsetzt, zum anderen am Fortleben unter Karl, ob in weiteren Kapitularien, auf Konzilien oder in Königsboten- und Bischofskapiteln. So konnte sie zum Katalysator, wenn nicht Initiator zukunftsweisender Entwicklungen werden. Der von Hubert Mordek († 2006) erstellte kritische Text löst Boretius’ Ausgabe in MGH Capit. 1 von 1883 ab. Klaus Zechiel-Eckes († 2010), der die Genese der Überlieferungen analysierte, hat diese auf die Streuwirkung der Königsboten zurückgeführt. Daneben werden, um zu einem tieferen Verständnis zu gelangen, historische, inhaltliche und formale Fragen erörtert. Sachapparat und Übersetzung erleichtern den Zugang zu einer der wichtigsten Verlautbarungen Karls, die in selten ambitioniertem Stil zu überzeugter Kooperation aufrief.

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Fontes iuris Germanici antiqui in usum scholarum separatim editi/Die Admonitio generalis Karls des Großen, Hubert Mordek

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2012
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(Hardcover)
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