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Bookbot

Peter Krämer

    Künstliche räumliche Verhallung auf der Grundlage eines physikalischen Simulationsmodells
    LESEBUCH Gedichte Gedanken Texte Hoffnung
    Ältere deutsche Literatur. Eine Einführung
    Kirchenrecht 1
    Kirchenrecht 2
    Theologische Grundlegung des kirchlichen Rechts
    • Das Buch vereint Gedanken, Gedichte, Geschichten und Weisheiten von verschiedenen Autoren und reflektiert unsere Zeit mit Blick auf Negativentwicklungen und Hoffnungen. Der Autor, ein 63-jähriger Rentner, möchte mit seiner Sammlung anderen Freude bereiten und positive Gefühle ohne Realitätsverlust vermitteln.

      LESEBUCH Gedichte Gedanken Texte Hoffnung
    • 8 Typen 8 Charaktere 8 Geschichten In einer Welt, da wo jeder etwas besonderes sein möchte.

      Per Selbstdritt
    • Das christliche Europa steht auf dem Prüfstand. Die Diskussionen um die Präambel der europäischen Verfassung sind hierfür exemplarisch. Dies wird auch sichtbar an der fortschreitenden Entchristlichung der Gesellschaft und der wachsenden Bedeutung anderer Religionen. Die Auseinandersetzung über religiöse Symbole in öffentlichen Einrichtungen findet nicht nur hier, sondern auch in anderen europäischen Ländern statt. Der Band dokumentiert die Ergebnisse der Kirchenrechtstagung im Jahr 2006 in Trier, die den Absolutheitsanspruch und die Haltung zur Religionsfreiheit von Christentum, Judentum und Islam thematisiert und Fragen zur Stellung der Religionsgemeinschaften in Staat und Gesellschaft erörtert hat.

      Recht auf Mission contra Religionsfreiheit?
    • Vor dem Hintergrund der Diskussion um eine Vereinheitlichung und Deregulierung des gesamten Gewerberechts untersucht der Verfasser, inwieweit der Gewerbeordnung ein einheitlicher Rechtsgedanke zum Schutz des Kundenvermögens zugrundeliegt und welche Konsequenzen sich hieraus ergeben. Ein Gesetzesvorschlag für den Allgemeinen Teil eines Gewerbegesetzbuches greift die erzielten Ergebnisse auf und versucht, Perspektiven einer Novellierung des Gewerberechts aufzuzeigen.

      Der Schutz des Kundenvermögens durch die Gewerbeordnung