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Matthias Schüppen

    Abschlussprüfung
    • Mit dem Gesetz zur Starkung der Finanzmarktintegritat (FISG) reagiert der Gesetzgeber unmittelbar auf den Zusammenbruch des DAX-Unternehmens Wirecard und forciert damit die weitere Regulierung des Abschlussprufungsrechts. Die Neuauflage des Handkommentars erlautert gut verstandlich und praxisnah die in diesem Zusammenhang reformierten Vorschriften zum Abschlussprufungsrecht ( 316-324a HGB). Zudem werden die Kommentierungen zu den einschlagigen Vorschriften der Europaischen Abschlusspruferverordnung (Art. 4-7, 10-12, 16-18, 41 EU-APrVO) auf den aktuellen Stand gebracht. Schwerpunkt der Neubearbeitung Die Neuregelungen durch das FlSG: Definition der Unternehmen von offentlichem Interesse ( 316a HGB) Verbot von Steuerberatung und Unternehmensbewertungsleistungen (Art. 5 EU-APrVO, 319a HGB) Streichung der Verlangerungsoptionen bei der externen Rotation (Art. 17 EU-APrVO. 318 Abs. 1a HGB aF) Neuregelung der Haftung des Abschlussprufers ( 323 HGB) Ein Muss fur Rechtsanwalte, Steuerberater, Wirtschaftsprufer und Richter, die die Neuregelungen sicher anwenden wollen.

      Abschlussprüfung