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Mit dem Gesetz zur Starkung der Finanzmarktintegritat (FISG) reagiert der Gesetzgeber unmittelbar auf den Zusammenbruch des DAX-Unternehmens Wirecard und forciert damit die weitere Regulierung des Abschlussprufungsrechts. Die Neuauflage des Handkommentars erlautert gut verstandlich und praxisnah die in diesem Zusammenhang reformierten Vorschriften zum Abschlussprufungsrecht ( 316-324a HGB). Zudem werden die Kommentierungen zu den einschlagigen Vorschriften der Europaischen Abschlusspruferverordnung (Art. 4-7, 10-12, 16-18, 41 EU-APrVO) auf den aktuellen Stand gebracht. Schwerpunkt der Neubearbeitung Die Neuregelungen durch das FlSG: Definition der Unternehmen von offentlichem Interesse ( 316a HGB) Verbot von Steuerberatung und Unternehmensbewertungsleistungen (Art. 5 EU-APrVO, 319a HGB) Streichung der Verlangerungsoptionen bei der externen Rotation (Art. 17 EU-APrVO. 318 Abs. 1a HGB aF) Neuregelung der Haftung des Abschlussprufers ( 323 HGB) Ein Muss fur Rechtsanwalte, Steuerberater, Wirtschaftsprufer und Richter, die die Neuregelungen sicher anwenden wollen.
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Abschlussprüfung, Matthias Schüppen
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2021
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- (Paperback)
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- Titel
- Abschlussprüfung
- Untertitel
- Spezialkommentar zu den §§ 316–324a HGB und Art. 4–7, 10–12, 16–18, 41 EU-APrVO
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Matthias Schüppen
- Verlag
- Nomos
- Erscheinungsdatum
- 2021
- Einband
- Paperback
- Seitenzahl
- 250
- ISBN10
- 3848771764
- ISBN13
- 9783848771769
- Reihe
- Schlagwörter
- Sachbücher, Sozialwissenschaften, Handel, Wirtschaft & Management
- Beschreibung
- Mit dem Gesetz zur Starkung der Finanzmarktintegritat (FISG) reagiert der Gesetzgeber unmittelbar auf den Zusammenbruch des DAX-Unternehmens Wirecard und forciert damit die weitere Regulierung des Abschlussprufungsrechts. Die Neuauflage des Handkommentars erlautert gut verstandlich und praxisnah die in diesem Zusammenhang reformierten Vorschriften zum Abschlussprufungsrecht ( 316-324a HGB). Zudem werden die Kommentierungen zu den einschlagigen Vorschriften der Europaischen Abschlusspruferverordnung (Art. 4-7, 10-12, 16-18, 41 EU-APrVO) auf den aktuellen Stand gebracht. Schwerpunkt der Neubearbeitung Die Neuregelungen durch das FlSG: Definition der Unternehmen von offentlichem Interesse ( 316a HGB) Verbot von Steuerberatung und Unternehmensbewertungsleistungen (Art. 5 EU-APrVO, 319a HGB) Streichung der Verlangerungsoptionen bei der externen Rotation (Art. 17 EU-APrVO. 318 Abs. 1a HGB aF) Neuregelung der Haftung des Abschlussprufers ( 323 HGB) Ein Muss fur Rechtsanwalte, Steuerberater, Wirtschaftsprufer und Richter, die die Neuregelungen sicher anwenden wollen.
