Carl Schmitt war ein deutscher Rechtsgelehrter, dessen einflussreiche Werke in der Weimarer Republik entstanden. Seine Theorien zur Souveränität, zur Krise der parlamentarischen Demokratie und zur Politik, die auf der Freund-Feind-Unterscheidung beruht, prägten sein Denken. Schmitt strebte danach, die Weimarer Verfassung zu verteidigen, doch seine Schriften deuteten teilweise auf eine Hinwendung zu einem autoritäreren politischen System hin. Seine spätere Arbeit widmete sich dem Völkerrecht, kritisierte den liberalen Kosmopolitismus und gipfelte in seinem grundlegenden Werk über die Grundlagen der internationalen Rechtsordnung.
Die Korrespondenz von Roman Schnur, einem engagierten Schmittianer, offenbart sein tiefes Interesse an der französischen Rechts- und Ideengeschichte. Seine Auseinandersetzungen und späteren Studien über osteuropäische Länder wie Polen und Ungarn zeigen seine Überzeugung von einer weiterhin lebendigen europäischen Rechtstradition, trotz der Herausforderungen durch die Sowjetisierung. Schnur tritt als einzigartiger Denker auf, der sich intensiv mit rechtlichen und ideologischen Fragestellungen auseinandersetzt.
Carl Schmitt gehört zu den wichtigsten Hobbes-Forschern des 20. Jahrhunderts. Nach seinem schmalen Buch Der Leviathan von 1938 veröffentlichte er 1965 eine weitere Hobbes-Abhandlung, die seiner liberalismuskritischen und antisemitischen Stoßrichtung eine christliche Gegendeutung zur Seite stellte. Sie entstand unter dem direkten Eindruck der hier erstmals publizierten, Korrespondenz mit dem Theologen und Karl-Barth-Schüler Dietrich Braun (1928–2014), der die mythologische Wendung zum Symbol des Leviathan als religiösen Kern kongenial ernst nahm. Schmitt hatte sich 1963 mit einer Postkarte an den gerade erst promovierten Pfarrerssohn Dietrich Braun gewandt, und fand in ihm einen respektvollen, aber eigenständigen Denkpartner. Braun und Schmitt begegnen sich in ihren Briefen trotz der theoretischen und theologischen Gräben, die sie trennen, ohne Ressentiment und verdeutlichen so die Möglichkeit, sich trotz unterschiedlicher Meinungen intellektuell miteinander auseinanderzusetzen. Die Edition ergänzt die intensiven, argumentativen Briefe durch ein Gutachten Karl Barths über Brauns Hobbes-Dissertation sowie weitere Materialien und ermöglicht es, einem akademischen Gespräch zu lauschen, das seinesgleichen sucht.
mit Interventionsverbot für raumfremde Mächte. Ein Beitrag zum Reichsbegriff im Völkerrecht. Vierte, um ein Personenregister ergänzte Auflage der Ausgabe von 1941
Mit ergänzenden Beiträgen aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs
Der Band bietet eine umfassende Dokumentation der frühen Schriften von Carl Schmitt im Dritten Reich, die zur Diskussion über seine Rolle bei der Etablierung der nationalsozialistischen Herrschaft beitragen. Enthalten sind sowohl unselbständige Aufsätze als auch bedeutende Monographien wie „Das Reichsstatthaltergesetz“ und „Staat, Bewegung, Volk“. Ergänzend werden nach 1936 erschienene Titel und eine Bibliographie aller Werke Schmitts von 1933 bis 1944 bereitgestellt, wodurch eine fundierte Grundlage für die Analyse seiner juristischen und politischen Einflüsse geschaffen wird.
»Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet« ist der erste Satz von Carl Schmitts Schrift »Politische Theologie«. Er wird national und international zitiert, oft ohne Nennung des Urhebers, so dass ein weiteres Diktum Schmitts zutrifft, dass er ›Gemeingut aller Gebildeten‹ geworden ist. Die kleine Schrift über Begriff und Problem der Souveränität, Dezisionismus, Politische Theologie als Soziologie juristischer Begriffe und die der Gegenrevolution wird seit Erscheinen im Jahr 1922 bis heute besprochen, gedeutet und kritisiert. Die 11. Auflage enthält Satzkorrekturen aus Schmitts Handexemplar und ein Personenverzeichnis.
Der Briefwechsel Carl Schmitts mit seiner zweiten Ehefrau Duschka beleuchtet die Bedeutung, die diese Frau für den Gelehrten hatte. Seine Stimmungsschwankungen und Unsicherheiten wurden von der in zahlreichen Zeugnissen als sicher, ruhig und überlegen beschriebenen Duschka aufgefangen und kompensiert. Das zeigte sich besonders in den Jahren 1945 bis 1947, als Carl Schmitt inhaftiert und mit einer Verurteilung als Kriegsverbrecher bedroht war. In dieser Zeit, für die die Biographie Schmitts schlecht erschlossen ist, liegt der Schwerpunkt des vorliegenden Briefwechsels, was seine besondere Bedeutung ausmacht. In der umfangreichen Korrespondenz Carl Schmitts nimmt der Briefwechsel mit seiner Frau Duschka eine besondere Rolle ein. War sie es doch, die den schwankenden, unsicheren und ängstlichen Gelehrten stabilisierte. Mit ihren vielfach bemerkten menschlichen Qualitäten, ihrer Ruhe, Gelassenheit und Freundlichkeit, ihrem Mut und ihrer starken, als »rätselhaft« empfundenen inneren Kraft, war sie der Pol, der ihrem Mann den Halt gab, den er so bitter benötigte. Carl Schmitt war sich dessen sehr bewusst und hat es immer dankbar anerkannt. Der vorliegende Briefwechsel beleuchtet die stabilisierende Wirkung, die Duschka auf ihren Mann ausübte. Darüber hinaus ist er das Dokument einer großen Liebe. Ihre Bewährungsprobe kam nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, als Carl Schmitt wegen seines NS-Engagements von der amerikanischen Besatzungsmacht inhaftiert wurde. Anderthalb Jahre schwebte über ihm die Drohung einer Anklage als Kriegsverbrecher, die freilich nie konkretisiert wurde und eben damit besonders belastend war. Dass gerade in dieser Zeit, für die die Biographie Schmitts schlecht erschlossen ist, der Schwerpunkt der überlieferten Korrespondenz liegt, macht ihren besonderen Wert aus. Inhaltsverzeichnis Editorisches Vorwort Quellen und Literatur Einführung Briefe, Briefentwürfe und -auszüge aus Tagebüchern Aus den Tagebüchern Schmitts überlieferte Briefe an Duschka 1923/24 Briefe 1924 bis 1929 Briefe 1933 bis 1943 Der Briefwechsel während der Internierung Schmitts in Berlin 1945/46 Der Briefwechsel während der Haft in Nürnberg 1947 Der Briefwechsel während der Plettenberger Zeit 1947 bis 1950 Verzeichnis der Briefe Anhang Zeugnisse über Duschka Bericht Hans Barions über das Begräbnis Duschkas Bericht Carl Schmitts an Pater Erich Przywara 1945/46 Tagebuchaufzeichnungen von Carl Schmitt vom 3. bis 5. Mai 1946 Sonntags-Sonnett an die Lagerdistel auf Revierstube 4 Brief Duschkas vom 25. 7. 1924 Duschka und Jeanne Linn, Bonn 1927 Gemälde Duschkas von Pallenberg (ca. Anfang 1930er Jahre) Postkarte Carl Schmitts vom 11. 1. 1946 Zeichnung des Leviathan von Franz Stassen Margarete und Werner Blischke mit Tochter Christina, ca. 1947 Beichtzettel Carl Schmitts, Nürnberg, Ostern 1947 Carl Schmitt um 1945 Duschka in der Heidelberger Klinik sechs Tage vor ihrem Tod Todesanzeige Duschka Personenregister
In der Reihe der Tagebücher Carl Schmitts, die den Zeitraum von 1912 bis 1934 umfassen, schließt dieser Band die Lücke von 1925 bis 1929. Er beschreibt Schmitts letzte Jahre in Bonn und den Beginn seiner Lehrtätigkeit an der Handelshochschule Berlin, was eine deutliche Hinwendung zur politischen Praxis des Regierens markiert und den Höhepunkt seines wissenschaftlichen Schaffens darstellt. In dieser Zeit entstehen seine Hauptwerke »Der Begriff des Politischen« und die »Verfassungslehre«. Das Tagebuch wird durch zahlreiche Begegnungen mit einflussreichen Persönlichkeiten zu einer wertvollen zeitgeschichtlichen Quelle. Schmitts Tagebücher sind ein ungeschöntes Diarium, das durch einen abbreviatorischen Charakter und stilistische Sorglosigkeit geprägt ist. Die nahezu unleserliche Schrift deutet darauf hin, dass es ausschließlich für sich selbst geführt wurde, als Mittel der Selbstvergewisserung. Die Klarheit seiner theoretischen Werke steht im Kontrast zu den flüchtigen Notizen im Tagebuch. Leben und Werk sind bei Schmitt in ihrer Gegensätzlichkeit eng verbunden. Wie die vorhergehenden und nachfolgenden Bände besteht auch dieser aus dem eigentlichen Diarium und zwei Paralleltagebüchern, die den Gedankenstrom des Autors festhalten. Der Band ist umfassend annotiert und bietet zu zentralen Personen und Themen einen Text- und Bildanhang.
Carl Schmitts Dissertation erschien im Jahr 1910 in erster Auflage. Der später so einflussreiche staatstheoretische Denker hat am Anfang seiner akademischen Karriere mit einer Arbeit aus dem Strafrecht promoviert. Dabei geht er sein Thema als dezidierter Positivist an; er wendet sich bei der terminologischen Klärung des geltenden Rechts gegen alle philosophischen Ambitionen und kriminalpsychologischen Erwägungen. Für die Strafrechtsdogmatik ist nicht der umfassende Begriff der Schuldarten, sondern der Begriff Schuld zentral. Dessen Bedeutung soll ohne den materialen Inhalt des Begriffs in rein formalem Sinn bestimmt werden. Schmitts Hauptthese ist, dass Vorsatz und Fahrlässigkeit keine Schuldarten sein können, sondern lediglich Schuldindiz sind. Er wendet sich damit gegen die Ansicht, die das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit als Strafbarkeitsvoraussetzung fordert. In der zweiten Auflage sind formale Korrekturen aus dem Handexemplar des Autors berücksichtigt und zusätzlich weitere strafrechtliche und frühe rechtsphilosophische Beiträge von Carl Schmitt aufgenommen.