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Bookbot

Klaus Bartels

    19. Februar 1936 – 2. April 2020
    Jahrtausendworte in die Gegenwart gesprochen
    Eulen aus Athen
    Wie Berenike auf die Vernissage kam: 77 Wortgeschichten
    Veni vidi vici. Geflügelte Worte aus dem Griechischen und Lateinischen
    Wie Berenike auf die Vernissage kam
    Veni, vidi, vici
    • 2019

      Die Sammlung »Jahrtausendworte – in die Gegenwart gesprochen« präsentiert einen weiten Fächer wirkmächtiger antiker Leitgedanken, die uns bis heute unmittelbar herausfordern. Klassische Zitate wie Platons Wort von den Regierenden als den »Dienern des Gesetzes« finden hier ihren Kontext; viele weniger bekannte überraschen mit ihrer frappierenden Aktualität. Da entdeckt die Stoa jenseits des Landesverrats einen noch übleren »Menschheitsverrat« und fordert unsere Verantwortung auch für die »inskünftig Lebenden« ein. Da mahnt Marc Aurel, gegenüber »Unmenschen« nicht selbst »unmenschlich zu empfinden«, »sich nicht anzugleichen«. Da bewundert wieder Marc Aurel das vollkommene Recycling der Natur »in sich selbst«, und da beklagt Tertullian das »Überhandnehmen« des Menschengeschlechts: »Wir sind der Welt zur Last! « Die zwölf Kapitel von »Selbsterkenntnis, Gotteserkenntnis« bis »Bildung und Wissenschaft« laden immer wieder dazu ein, die Antike im Spiegel der Gegenwart, die Gegenwart im Spiegel der Antike zu betrachten.

      Jahrtausendworte – in die Gegenwart gesprochen
    • 2019

      Vom Leben der Wörter

      Wortgeschichten aus der »Neuen Zürcher Zeitung«

      Das tausendfache Wörter-Erbe aus den Alten Sprachen ist nicht nur allgegenwärtig, es lässt auch die Zukunft griechisch und lateinisch sprechen: So jüngst von Industrialisierung, Maschinen, Automobilen, Elektrizität und Atomenergie, so jetzt von Digitalisierung, Computern, Virtual Reality, Biometrie und hybriden oder autonomen Autos. Vor Jahrzehnten hat Klaus Bartels das springlebendige, so urmenschliche Leben dieser immer neu verjüngten Wörter zu einer speziellen Sparte seiner Philologie gemacht. Seine beliebte NZZ-Rubrik »Stichwort«, eine Art Spätlese, birgt viele Überraschungen – wie die, dass ebendiese »Sparte« ein altes Sparta ist.

      Vom Leben der Wörter
    • 2018

      Die Fallsammlung enthält ausformulierte Lösungen vor allem zum Recht der ungerechtfertigten Bereicherung, zur Geschäftsführung ohne Auftrag und zum Deliktsrecht und trifft damit (auch in der Gewichtung) den typischen Bedarf von Prüfungskandidaten. Dem Leser wird freilich nicht nur die gutachtliche Bearbeitung vorgeführt, sondern zugleich der relevante Stoff in geeigneter Auswahl nähergebracht. Denn die gesetzlichen Schuldverhältnisse gelten mit Recht als schwieriger Stoff. Man denke an die bereicherungsrechtlichen Mehrpersonenverhältnisse, den tückischen § 817 Satz 2 BGB sowie an die berühmte Saldotheorie, ebenso an die tatbestandliche Ausdehnung der Geschäftsführung ohne Auftrag und schließlich an die Unschärfen in der Lehre von den Verkehrspflichten. All diese Komplikationen sorgen dafür, dass ein Schlüsselverständnis nicht ausreicht. Vielmehr müssen sich Studierende viele Probleme über mühsam angeeignetes Detailwissen erschließen. Dennoch setzen die hier vorgestellten Lösungen vor allem auf das »Verstehen« und haben so häufig eine recht kritische Sicht auf die Rechtsprechung.

      Klausurtraining gesetzliche Schuldverhältnisse
    • 2017

      Nikolaus-Predigten im Fraumünster

      Antike und biblische Texte im Dialog

      Am 6. Dezember 2009 hielten der Altphilologe Klaus Bartels und Pfarrer Niklaus Peter im Zürcher Fraumünster erstmals eine Doppelpredigt zum Thema Wer ist mein Nächster?: Bartels predigte über Seneca, Peters über ein Gleichnis aus dem Lukasevangelium. So begann eine kleine Tradition humorvoller und kurzweiliger Fraumünster-Predigten, immer kurz vor oder nach dem Nikolaustag, jeweils über einen Text aus der griechisch-römischen Geisteswelt und einen aus den biblischen Traditionen. Die hier gesammelt vorgelegten Doppelpredigten handeln von der Menschenliebe, der Friedensidee, der Selbstfindung, dem Verständnis von Logos, Person und Gottesfreundschaft. Vorangestellt ist ein Vortrag von Klaus Bartels, der den historischen Nikolaus von Myra von Klischees befreit und ihn als einen mutigen Mann des Glaubens darstellt.

      Nikolaus-Predigten im Fraumünster
    • 2013

      Ein „Heureka!“ oder „Erkenne dich selbst!“, ein „Carpe diem!“ oder „Ceterum censeo“: jeder kennt diese gefl ügelten Worte – aber wer weiss, woher sie stammen? Viele sind ihrem Nistplatz vollends entfl ogen: Caesars „Alea iacta est“ meinte durchaus nicht, dass da ein Würfel „gefallen“ ist; das „Mens sana in corpore sano“ galt nicht den Turnern, sondern den Betern; das „Non scholae, sed vitae.“ hat sich genau ins Gegenteil verkehrt. In 49 Kapiteln von „Ab ovo. in medias res“ bis „Vita brevis, ars longa“ führt Klaus Bartels seine Leser ad fontes, zu den vergessenen Ursprungsstellen der bekanntesten Zitate. Zu seinem Nachschlagewerk „Veni vidi vici“ hat sich hier ein rechtes „Lesebuch“ gesellt, voller aufschlussreicher Durchblicke und vergnüglicher Aha-Erlebnisse, ein Buch für alle Freunde der Antike – und gerade für solche, die nicht fl ießend lateinisch träumen.

      Geflügelte Worte aus der Antike
    • 2013

      Die Fallsammlung enthalt ausformulierte Losungen vor allem zum Recht der ungerechtfertigten Bereicherung, zur Geschaftsfuhrung ohne Auftrag und zum Deliktsrecht und trifft damit (auch in der Gewichtung) den typischen Bedarf von Prufungskandidaten. Dem Leser wird freilich nicht nur die gutachtliche Bearbeitung vorgefuhrt, sondern zugleich der relevante Stoff in geeigneter Auswahl nahergebracht. Denn die gesetzlichen Schuldverhaltnisse gelten mit Recht als schwieriger Stoff. Man denke an die bereicherungsrechtlichen Mehrpersonenverhaltnisse, den tuckischen 817 Satz 2 BGB sowie an die beruhmte Saldotheorie, ebenso an die tatbestandliche Ausdehnung der Geschaftsfuhrung ohne Auftrag und schliealich an die Unscharfen in der Lehre von den Verkehrspflichten. All diese Komplikationen sorgen dafur, dass ein Schlusselverstandnis nicht ausreicht. Vielmehr mussen sich Studierende viele Probleme uber muhsam angeeignetes Detailwissen erschlieaen. Dennoch setzen die hier vorgestellten Losungen vor allem auf das "Verstehen" und haben so haufig eine recht kritische Sicht auf die Rechtsprechung.

      Klausurtraining Zivilrecht
    • 2011
    • 2010

      Das Recht der Zwangsversteigerung regelt den letzten Akt der Darlehensbesicherung. Der komplexe Verwertungsvorgang führt jedoch oft nicht zu einem angemessenen Erlös, was dazu führt, dass Gläubiger mit ihren Forderungen leer ausgehen, während Schuldner ihr Grundstück weit unter Wert verlieren und weiterhin verpflichtet bleiben. Die Untersuchung beleuchtet diese volkswirtschaftlich relevante Problematik und zielt darauf ab, die Schutzabwägungen zwischen Schuldner- und Gläubigerinteressen durch eine stärkere Berücksichtigung der Bieter zu überwinden. Dabei wird die Reputation des Verfahrens in den Fokus gerückt und die Eignung des traditionellen Bieterwettbewerbs hinterfragt, was zu zahlreichen Gesetzgebungsvorschlägen führt. Ein weiterer Aspekt der Arbeit ist die Dogmatik. Das ZVG von 1897 vereint Prozess- und materielles Recht, wobei die Zuordnungsfragen von erheblichem Erkenntniswert sind. Die Analyse zeigt, dass die Rechtsinstitute des ZVG oft ohne echten Anschluss an moderne Prozessualistik und zivilrechtliche Doktrin agieren und ein Eigenleben führen. Die Arbeit strebt eine umfassende Abhilfe an und verfolgt auch ein klassifikatorisches Anliegen, wobei die Fernwirkungen stets im Blick behalten werden.

      Dogmatik und Effizienz im Recht der Zwangsversteigerung