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Bookbot

Hans Giger

    6. Oktober 1929
    Schweizerisches Zivilgesetzbuch
    In dubio pro libertate 1
    Wirtschaft und Recht im Würgegriff der Regulierer
    Obligationenrecht von A - Z
    Konsumentensouveränität im Fadenkreuz der Rechtspolitik
    Reflexionen über Tod und Recht
    • 2018

      Verfassung auf dem Prüfstand

      Gesetzgebung im Fokus allgemeiner Rechtsprinzipien

      Die Verfassung eines jeden Staates spiegelt die eigenständige, auf einer Jahrhunderte langen Tradition beruhende Entwicklung der spezifischen Lebensgewohnheiten eines Volkes wider. Das zunehmende Bedürfnis der Kooperation von Staaten in einer Völkergemeinschaft mit gemeinsamen Zielsetzungen tendiert nun zumeist in Richtung Unifizierung nicht nur in wirtschaftlicher und organisatorischer, sondern mehr und mehr auch in rechtlicher und ordnungspolitischer Hinsicht. Machtverhältnisse entscheiden weitgehend über nationale Notwendigkeiten. Der Ruf nach Anpassung an das EU- und Völkerrecht verdrängt zunehmend den nationalen Charakter des Rechts und dessen Kerngehalt. Vergessen werden dabei die Leitgedanken der grundlegenden internationalen Übereinkommen, die alle in der Präambel das "Recht auf Selbstbestimmung" und Souveränität der Völker in der Gemeinschaft garantieren. Der Autor setzt sich mit der derzeitigen rechtspolitischen Entwicklung der Schweiz im Sinne der Ausmarchung zwischen eigenstaatlichen und völkergemeinschaftlichen Interessen kritisch auseinander.

      Verfassung auf dem Prüfstand
    • 2016

      Aufgrund der vielgestaltigen Erscheinungsformen konnte man sich bis heute auf keine allgemeingültige Definition des Franchisevertrags einigen: Kurz, prägnant und anschaulich könnte man das Franchising als «System-Pacht» oder «Arbeitsleistungsvertrag mit ausgeprägten Gebrauchsüberlassungselementen, der regelmässig eine Absatzpflicht beinhaltet», definieren. Der Franchisegeber ist eine Art Vermittler des Betriebs- und Marketingkonzeptes, wobei die Gegenleistung im Vertrieb und in der Förderung des Absatzes der Vertragsgüter besteht. Franchising weist nicht nur Vor-, sondern auch Nachteile auf. Es ist gesetzlich nicht geregelt. Der Autor zeigt Lösungskonzepte in der in Literatur und Praxis vielfach umstrittenen Materie auf, und dies unter Einbezug der besonderen rechtlichen Aspekte in der Europäischen Union.

      Systematische Darstellung der Franchisevertragsproblematik
    • 2015

      Wir alle leben in einem Netz von Regeln, deren Missachtung zwangsläufig zu Konsequenzen führt. Die Reglementierungsflut überfordert die im Rechtsfindungsvorgang Involvierten zusehends. Speicherung und Abrufung der direkt anwendbaren Vorschriften genügen nicht mehr. Was fehlt, ist die Berücksichtigung der entscheidenden Grundsätze des Rechts: Gerechtigkeit, Gleichheit, Freiheit und die in jeder Beurteilung Vorrang beanspruchenden tragenden Ideen und fundamentalen Grundprinzipien unserer Bundesverfassung. Dazu gehören ebenfalls die Verfahrensgarantien - rechtliches Gehör, Verschuldensunabhängigkeit jeder Verurteilung, Unschuldsvermutung u. a. m. Das Ineinandergreifen anwendbarer Bestimmungen im Lichte der Prinzipien ist unentbehrlich. Die Entscheidung eines Rechtsstreites kann angesichts der nicht mit mathematischer Genauigkeit lösbaren Subsumtionsprobleme nur im Lichte ausbalancierter Berücksichtigung der zuständigen Normen im Zusammenspiel mit den fundamentalen Grundsätzen erfolgen. Die vorliegende Abhandlung will den Leser dazu inspirieren.

      Grundlagen des juristischen Denkens
    • 2015

      Der im Jahre 2012 erschienene erste Band befasste sich mit der Grundsatzanalyse, den Vorbemerkungen zur gesamten Mietrechtsgesetzgebung sowie den Erläuterungen zu den Bestimmungen Art. 253 bis 255 OR. In der Folge widmet sich die vorliegende Kommentierung der Fortsetzung, somit den Erläuterungen der Bestimmungen Art. 256 bis und mit 259i OR. Inhaltlich befassen sich 23 Artikel und deren Aufgliederung in 51 gesetzgeberischen Anordnungen (Absätze, Ziffern und Litera) mit den Pflichten des Vermieters sowie des Mieters, sodann ebenfalls mit der Nichterfüllung und der mangelhaften Erfüllung des Vertrags bei Übergabe der Sache. Die sachbezogene Komplettierung erfolgt schliesslich durch die Erläuterung der Bestimmungen über die Mängel während der Mietdauer. Auch dieser Kommentarband enthält die üblichen Verzeichnisse. (Quelle: www.schulthess.com)

      Das Obligationenrecht
    • 2014

      Wir sind ein oft verkanntes Volk von Stockwerkeigentümern, seit 1965 im Sachenrecht des Zivilgesetzbuches verankert. Trotz detaillierter Regelungen sind zahlreiche rechtliche Konflikte entstanden, insbesondere im Bereich der Dachterrassen. Fragen zur Sonderrechtslage im Stockwerkeigentum und zur faktischen Ausschließlichkeit der Zugänglichkeit sind zentral. Gibt es Sondereigentum für einzelne Eigentümer in diesem Zusammenhang? Wie gestaltet sich das Nutzungsrecht, insbesondere wenn die Nutzung Schäden verursacht, sei es an der Dachterrasse selbst oder an angrenzenden Eigentumsteilen anderer Stockwerkeigentümer, wie etwa Wasserschäden? Welche Kompetenzen hat die Stockwerkeigentümergemeinschaft, und welche Rechte besitzt der Einzelne? Ist es entscheidend, ob der Eigentümer direkt betroffen ist oder nicht? Welche Konsequenzen ergeben sich für den Nutzungsberechtigten, die Gemeinschaft oder die anderen Eigentümer? Wie ist ein rechtliches Vorgehen geregelt? Diese Fragen beschäftigen immer wieder die Gerichte. Der Problemkreis wird systematisch betrachtet und Lösungen werden angestrebt.

      Problemzone Stockwerkeigentum
    • 2013

      Das Fukushima-Ereignis hat zu einer panikartigen Auslösung einer Informationslawine geführt, die vorab in der Schweiz und in Deutschland zur voreiligen obrigkeitlichen Atomausstiegserklärung führte. Angeregt durch eigene Recherchen eines unabhängigen emeritierten und an japanischen Universitäten lehrenden Professors der ETH Zürich untersucht der Autor die Beeinflussungsmacht der Massenmedien auf den Atomausstiegsentscheid und mögliche rechtliche Schranken. Er zeigt die mit dem Atomausstieg verbundenen weitreichenden negativen Konsequenzen auf, weist aber auch darauf hin, dass eine Ablehnung behördlicher Voreiligkeit keineswegs eine Absage an die Suche nach Möglichkeiten für alternative Energien bedeutet. Prof. Dr. oec. Christian Hoffmann, Liberales Institut, Zürich, erkennt im 'politischen Affekt der Energiewende' einen willkommenen Anlass für Hans Giger, grundsätzlich über unsere politische Ordnung nachzudenken und 'für diesen Anstoss gebührt Hans Giger Dank'

      Energiewende im Fokus von Politik und Medienmacht
    • 2013
    • 2000

      Darf der Arzt einem unter unerträglichen Schmerzen leidenden unheilbar Kranken durch lebensverkürzende Medikamente das Leben erleichtern, und wie steht es mit aktiven ärztlichen Massnahmen zur Beendigung des Lebens? Behandelt wird die zentrale Frage, ob gewisse Formen der Sterbehilfe straffrei gelten sollen und welche, und wo die Grenze zur Pönalisierung überschritten wird. Soll man Sterbehilfeorganisationen zulassen und in welchem Mass? Wie hat man zu entscheiden, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, eine autonome Entscheidung zu treffen? Darüber hinaus gewährt der Autor Einblick in interdisziplinäre Auseinandersetzungen mit dem Phänomen des Todes. Ein rechtsvergleichender Ausblick über die Regelungen in anderen Rechtsordnungen macht das Werk zu einem eigentlichen Kompendium zum Thema Sterbehilfe.

      Reflexionen über Tod und Recht
    • 1998

      Ein didaktisch völlig neu konzipiertes Lehrmittel, das zum Ziel hat, den juristischen Praktiker schnell und umfassend über rechtlich nicht immer leicht begreifbare OR-Zusammenhänge zu informieren. Aufgrund seines Lexika-Charakters eignet sich das Werk ideal als juristisches Repetitorium oder als Ausgangspunkt für ein vertieftes juristisches Studium einer Rechtsfrage.

      Obligationenrecht von A - Z