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Bookbot

Peter Hanau

    13. Juli 1935
    Die Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung
    Private Internetnutzung durch Arbeitnehmer
    Tarifautonomie im Wandel
    Selbstbestimmung der Kirchen und Bürgerrechte
    Pressefreiheit und paritätische Mitbestimmung
    60 Jahre für ein faires Arbeitsrecht
    • Private Internetnutzung durch Arbeitnehmer

      Die arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Probleme

      Das Werk behandelt die arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Relevanz der privaten Nutzung von Internetanschlüssen durch Arbeitnehmer. Der Spannungsbogen reicht von der generellen Untersagung bis zur ausdrücklichen Erlaubnis. Dabei müssen das Maß zulässiger Nutzung einerseits und die Umfänge von Erlaubnissen andererseits ausgelotet werden. Es werden Formulierungsvor-schläge für entsprechende Abreden/Vereinbarungen durch die Arbeitgeberseite gemacht. Schließlich wird der Fall der Nichtregelung unter dem Aspekt der geringfügigen Gestattung einem Lösungsansatz zugeführt. Für Arbeitnehmer, Personalabteilungen im Internet tätige oder einschlägig planende Wirtschaftsunternehmen und ihre Berater, Rechtsanwälte, Richter.

      Private Internetnutzung durch Arbeitnehmer
    • Das Recht der Europäischen Union wirkt immer stärker in das nationale Recht ein. Das gilt auch für das Arbeits- und Sozialrecht. Zur Auslegung der nationalen Bestimmungen bedarf es vielfach der Kenntnis des EG-Rechts. Aktuelle Fälle sind etwa das Teilzeit- und Befristungsrecht, die Bestimmungen zur Gleichbehandlung oder das Recht behinderter Menschen. Soweit eine Umsetzung in das deutsche Recht noch nicht erfolgt ist, verrät der Blick ins Gemeinschaftsrecht bevorstehende Entwicklungen. Das Handbuch stellt das Individualarbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht ebenso wie das Sozialversicherungsrecht der EG umfassend dar. Dabei werden zunächst die Organe der EG, soweit sie für das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht von Bedeutung sind, vorgestellt, ebenso auch die Wirkungsweise des EG-Rechts. Den Schwerpunkt bildet die Darstellung der einzelnen Teilbereiche des Arbeits- und Sozialrechts. Hier wird stets die konkrete Verbindung des nationalen Rechts zum europäischen Recht hergestellt. Der Praxis schlägt das Handbuch eine Schneise durch den scheinbar unüberschaubaren europäischen Vorschriftendschungel. In Fragen europarechtskonformer Auslegung verschafft es dem Rechtsanwender den entscheidenden Wissensvorsprung. - Die Bedeutung des Gemeinschaftsrechts für die Praxis - Grundlagen der Europäischen Union - Das Verhältnis des EG-Rechts zum deutschen Recht - Grundrechtsschutz in der Gemeinschaft - Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbegriff im EG-Recht - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Gleichbehandlung von Mann und Frau - Europäisches Behindertenrecht - Kollektives Arbeitsrecht - Die VOen 1408/71 und 1612/68 - Soziale Sicherung Selbständiger - Internationales Arbeits- und Sozialrecht - Arbeitsvölkerrecht sind ausgewiesene Experten auf dem Gebiet des internationalen wie nationalen Arbeits- und Sozialrechts und als Verfasser zahlreicher Standardwerke (z. B. Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht) hervorgetreten. Für Rechtsanwälte, Gerichte, nationale und internationale Unternehmen, Wissenschaftler.

      Handbuch des europäischen Arbeits- und Sozialrechts
    • Wissenschaftsrecht im Umbruch

      • 421 Seiten
      • 15 Lesestunden

      Prof. Dr. Hartmut Krüger war bis zu seinem Tod am 8. 7. 1998 Ordinarius für öffentliches Recht und geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Wissenschaftsrecht in der Universität zu Köln. An der Entwicklung des Wissenschaftsrechts zu seiner heutigen Bedeutung hatte er großen Anteil, sowohl durch ständige wissenschaftliche Begleitung der aktuellen Fragen als auch durch zusammenfassende und vertiefte Beiträge zu Standardwerken. Die Gedächtnisschrift erscheint zu einem Zeitpunkt, in dem die rechtlichen Grundlagen und die tatsächlichen Funktionsbedingungen der Hochschulen vor grundlegenden Veränderungen stehen. Die Beiträge behandeln die zentralen dadurch aufgeworfenen Fragen. Beleuchtet wird auch das Paradoxon, daß die Universitäten zunehmend in den Dienst praktischer, insbesondere wirtschaftlicher Aufgaben gestellt und auch in ihrer Ausbildung praxisnäher werden sollen, während sich die praxisnahen Fachhochschulen mit Nachdruck bemühen, den Universitäten gleichgestellt zu werden, mit dem Promotionsrecht als erstrebtem Rangabzeichen. Daß Stellung und Aufgaben der Hochschulverwaltung von diesem Wandlungsprozeß der Hochschulen zutiefst berührt werden, wird in Beiträgen zweier jetziger und eines ehemaligen Hochschulkanzlers authentisch belegt. Die im Gesetzgebungsverfahren befindliche Reform des Hochschuldienstrechts mit den Hauptpunkten einer Zurückdrängung der Habilitation und eines stärkeren Leistungsbezuges der Professorenbesoldung wird aus der Sicht eines Mitglieds der Expertenkommission und von kompetenter beamtenrechtlicher Seite mit naturgemäß unterschiedlichen Akzenten erörtert. Zur Forschung werden die Pole des Hochschullehrers als Erfinder und als Ursache wissenschaftlichen Fehlverhaltens ausgeleuchtet; die so viel beachtete Forschung an humanen Stammzellen wird als Ordnungsproblem des Wissenschaftsrechts verortet. Umbrüche werden auch für das wissenschaftliche Studium diagnostiziert; in einem Beitrag allgemein für die Studienstruktur, in einem anderen speziell für die Juristenausbildung. Auch das wenig beachtete, aber wichtige Thema der konfessionsgebundenen Professuren außerhalb der Theologie wird erörtert. Es wird aber nicht nur über die Forschung geschrieben, sondern auch aktuelle Forschung geboten. Die Verfasser sind als Professoren, hohe Ministerialbeamte, Universitätskanzler und führende Angehörige von Wissenschaftsorganisationen Insider, die hier aber nicht für ihresgleichen schreiben, sondern die Problematik allen Interessierten vermitteln wollen.

      Wissenschaftsrecht im Umbruch
    • Das Europarecht prägt mehr und mehr das deutsche Arbeitsrecht; ebenso wächst sein Einfluß auf das deutsche Staatskirchenrecht. Beider Schnittstelle ist das kirchliche Arbeitsrecht. Welche Auswirkungen hier die zunehmende Europäisierung des Rechts hat, ist Gegenstand dieser ersten umfassenden Analyse. Sie zeigt auf, welche praktischen Konsequenzen sich für den kirchlichen Arbeitgeber und für den nationalen Gesetzgeber aus dem Ausgleich zwischen europäischer Rechtsetzung und verfassungsmäßig garantierter Kirchenautonomie ergeben. Aktuelle Fragestellungen wie der Einfluß des Diskriminierungsverbots wegen des religiösen Bekenntnisses oder Betriebsübergang kirchlicher Einrichtungen werden in den Kontext eines größeren dogmatischen Rahmens gestellt und Perspektiven künftiger Entwicklung aufgezeigt. Dem, der beratend im kirchlichen Arbeitsrecht tätig ist, aber auch jedem an grundsätzlichen arbeitsrechtlichen Fragen Interessierten wird ein klarer Leitfaden an die Hand gegeben. Professor Hanau ist Direktor emeritus des Forschungsinstituts für Sozialrecht der Universität zu Köln, Professor Thüsing Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Sozialrecht und Rechtsvergleichung der Bucerius Law School in Hamburg.

      Europarecht und kirchliches Arbeitsrecht