Dirk Neumann Bücher






Erfolgsfaktoren des Point-of-Sale-Marketing
Erfolgsfaktoren des Point-of-Sale-Marketing
- 112 Seiten
- 4 Lesestunden
Die Bedeutung von POS-Marketing wird in Zeiten stagnierender Märkte und sinkender Gewinne oft unterschätzt. Angesichts der Informationsflut und der Preissensibilität der Kunden ist es entscheidend, die Markenbildung am Point-of-Sale zu stärken. Handelsmarken haben sich etabliert, doch die Konsumenten bleiben Markenartikeln treu. Erfolgreiches POS-Marketing erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Handel und Herstellern, um die Wertschöpfung zu maximieren und die Verbraucherbedürfnisse in den Mittelpunkt zu stellen. Dieses Buch richtet sich an Marketing-Verantwortliche und Wirtschaftsstrategen.
Das POS-Marketing hat meist nicht den Stellenwert, der für eine langfristige Stärkung der Marke am Point-of-Sale notwendig ist – unverständlich angesichts stagnierender Märkte, niedriger Profit-Raten und hoher Kaufentscheidungsrate direkt am Point-of-Sale. Die Informationsflut erschwert eine Verankerung von Werbebotschaften. Viele Handelsmarken haben sich selbst zu einer Marke entwickelt und werden häufig in hochwertigen Verkaufszonen angeboten. Preisaktionen der Handelsunternehmen haben die Kunden zu Rabattjägern erzogen, der trotzdem nicht mehr kauft. Dadurch schrumpfen die Gewinne bei Handel und Herstellern, obwohl Markenartikel für den Konsumenten nach wie vor zentral sind. Für eine Win-win-Situation müssen Marke, Qualität und Wertschöpfung für Handel und Hersteller wieder in den Fokus rücken. Das Erfolgsrezept heißt POS-Marketing. Der Erfolg steht und fällt mit der Fähigkeit, die Stärken des Handels mit denen des Herstellers zu verknüpfen, der Verbraucher steht für beide im Mittelpunkt. POS-Marketing erhöht die Erfolgsrate am POS sowie die Wertschöpfung langfristig. Ein Buch für Marketing-Verantwortliche, Wirtschaftsstrategen, Händler sowie alle am Thema Interessierten.
Ladenschlussgesetz
- 171 Seiten
- 6 Lesestunden
Der Kommentar bietet eine prägnante Erläuterung der Vorschriften des Ladenschlussgesetzes des Bundes und der entsprechenden Ladenöffnungsgesetze der Länder. Er behandelt zuverlässig die arbeitsrechtlichen Aspekte des Ladenschlussrechts als Arbeitnehmerschutz und die wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen. Zudem sind alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen zum Ladenschlussrecht auf dem aktuellen Stand zusammengefasst, was für Gewerbetreibende und ihre Rechtsberater von Bedeutung ist. Die Verständlichkeit für nicht juristisch geschulte Geschäftsleute wurde besonders berücksichtigt. Die Föderalismusreform vom 28.8.2006 führte zu grundlegenden Änderungen im Ladenschlussrecht, indem Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes diese Bereiche von der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes ausschloss und den Ländern überließ. Während Bayern beim alten Ladenschlussgesetz blieb, schufen die anderen Länder neue Gesetze, die oft dem alten Bundesrecht entsprechen, jedoch unterschiedliche Öffnungsmöglichkeiten bieten. Diese erlauben in der Regel Öffnungszeiten von Montag 0.00 Uhr bis Samstag 24.00 Uhr. Die Sonderregelungen für bestimmte Einrichtungen wie Apotheken und Tankstellen sind weitgehend einheitlich, während die Regelungen zur Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen variieren. Es gibt bereits Diskussionen darüber, ob die Länder das Recht haben, die Arbeitszeiten für Verkaufspersonal eigenständig zu regeln, da der Arbeitsschutz weiterh
Das Werk bietet eine umfassende Kommentierung des Schwerbehindertenrechts und erläutert die sozialrechtlichen Bestimmungen. Es enthält auch Kommentare zu den relevanten Verordnungen, insbesondere zur Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO), sowie zum Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen. Die Neuauflage stellt eine umfassende Neukommentierung dar und berücksichtigt das Bundesteilhabegesetz, einschließlich der Leistungsverantwortung bei mehreren Reha-Trägern. Teil 1 und Teil 3 sind auf den Stand vom 1. Januar 2018 aktualisiert, während bereits jetzt die Änderungen, die am 1. Januar 2020 in Kraft treten, skizziert werden. Das neue Vertragsrecht zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wird detailliert kommentiert. Zudem wird die Einführung der unabhängigen Teilhabeberatung (§ 32) behandelt, die eine umfassende Informationsmöglichkeit für Menschen mit Behinderungen schaffen soll. Besonders praxisrelevant ist die Neuerung, dass Reha-Träger unabhängig von § 14 SGB IX erweiterte Informationspflichten haben, was bei Verstößen zu einer gesetzlichen Genehmigung führen kann. Die Zielgruppe umfasst Arbeitgeber, Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen, Versorgungsämter, Integrationsämter, Rehabilitationsträger sowie Richter und Rechtsanwälte.