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Bookbot

Dirk Neumann

    26. April 1923 – 27. September 2023
    Das neue Ladenschlussgesetz
    Schwerbehindertengesetz
    Ladenschlussgesetz
    Erfolgsfaktoren des Point-of-Sale-Marketing
    Erfolgsfaktoren des Point-of-Sale-Marketing
    Schwerbehindertengesetz in der Neufassung
    • 2012

      Erfolgsfaktoren des Point-of-Sale-Marketing

      Erfolgsfaktoren des Point-of-Sale-Marketing

      • 112 Seiten
      • 4 Lesestunden

      Die Bedeutung von POS-Marketing wird in Zeiten stagnierender Märkte und sinkender Gewinne oft unterschätzt. Angesichts der Informationsflut und der Preissensibilität der Kunden ist es entscheidend, die Markenbildung am Point-of-Sale zu stärken. Handelsmarken haben sich etabliert, doch die Konsumenten bleiben Markenartikeln treu. Erfolgreiches POS-Marketing erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Handel und Herstellern, um die Wertschöpfung zu maximieren und die Verbraucherbedürfnisse in den Mittelpunkt zu stellen. Dieses Buch richtet sich an Marketing-Verantwortliche und Wirtschaftsstrategen.

      Erfolgsfaktoren des Point-of-Sale-Marketing
    • 2008

      Der Kommentar bietet eine prägnante Erläuterung der Vorschriften des Ladenschlussgesetzes des Bundes und der entsprechenden Ladenöffnungsgesetze der Länder. Er behandelt zuverlässig die arbeitsrechtlichen Aspekte des Ladenschlussrechts als Arbeitnehmerschutz und die wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen. Zudem sind alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen zum Ladenschlussrecht auf dem aktuellen Stand zusammengefasst, was für Gewerbetreibende und ihre Rechtsberater von Bedeutung ist. Die Verständlichkeit für nicht juristisch geschulte Geschäftsleute wurde besonders berücksichtigt. Die Föderalismusreform vom 28.8.2006 führte zu grundlegenden Änderungen im Ladenschlussrecht, indem Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes diese Bereiche von der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes ausschloss und den Ländern überließ. Während Bayern beim alten Ladenschlussgesetz blieb, schufen die anderen Länder neue Gesetze, die oft dem alten Bundesrecht entsprechen, jedoch unterschiedliche Öffnungsmöglichkeiten bieten. Diese erlauben in der Regel Öffnungszeiten von Montag 0.00 Uhr bis Samstag 24.00 Uhr. Die Sonderregelungen für bestimmte Einrichtungen wie Apotheken und Tankstellen sind weitgehend einheitlich, während die Regelungen zur Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen variieren. Es gibt bereits Diskussionen darüber, ob die Länder das Recht haben, die Arbeitszeiten für Verkaufspersonal eigenständig zu regeln, da der Arbeitsschutz weiterh

      Ladenschlussrecht
    • 2006

      Das POS-Marketing hat meist nicht den Stellenwert, der für eine langfristige Stärkung der Marke am Point-of-Sale notwendig ist – unverständlich angesichts stagnierender Märkte, niedriger Profit-Raten und hoher Kaufentscheidungsrate direkt am Point-of-Sale. Die Informationsflut erschwert eine Verankerung von Werbebotschaften. Viele Handelsmarken haben sich selbst zu einer Marke entwickelt und werden häufig in hochwertigen Verkaufszonen angeboten. Preisaktionen der Handelsunternehmen haben die Kunden zu Rabattjägern erzogen, der trotzdem nicht mehr kauft. Dadurch schrumpfen die Gewinne bei Handel und Herstellern, obwohl Markenartikel für den Konsumenten nach wie vor zentral sind. Für eine Win-win-Situation müssen Marke, Qualität und Wertschöpfung für Handel und Hersteller wieder in den Fokus rücken. Das Erfolgsrezept heißt POS-Marketing. Der Erfolg steht und fällt mit der Fähigkeit, die Stärken des Handels mit denen des Herstellers zu verknüpfen, der Verbraucher steht für beide im Mittelpunkt. POS-Marketing erhöht die Erfolgsrate am POS sowie die Wertschöpfung langfristig. Ein Buch für Marketing-Verantwortliche, Wirtschaftsstrategen, Händler sowie alle am Thema Interessierten.

      Erfolgsfaktoren des Point-of-Sale-Marketing
    • 2005

      Das Werk bietet eine umfassende Kommentierung des Schwerbehindertenrechts und erläutert die sozialrechtlichen Bestimmungen. Es enthält auch Kommentare zu den relevanten Verordnungen, insbesondere zur Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO), sowie zum Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen. Die Neuauflage stellt eine umfassende Neukommentierung dar und berücksichtigt das Bundesteilhabegesetz, einschließlich der Leistungsverantwortung bei mehreren Reha-Trägern. Teil 1 und Teil 3 sind auf den Stand vom 1. Januar 2018 aktualisiert, während bereits jetzt die Änderungen, die am 1. Januar 2020 in Kraft treten, skizziert werden. Das neue Vertragsrecht zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wird detailliert kommentiert. Zudem wird die Einführung der unabhängigen Teilhabeberatung (§ 32) behandelt, die eine umfassende Informationsmöglichkeit für Menschen mit Behinderungen schaffen soll. Besonders praxisrelevant ist die Neuerung, dass Reha-Träger unabhängig von § 14 SGB IX erweiterte Informationspflichten haben, was bei Verstößen zu einer gesetzlichen Genehmigung führen kann. Die Zielgruppe umfasst Arbeitgeber, Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen, Versorgungsämter, Integrationsämter, Rehabilitationsträger sowie Richter und Rechtsanwälte.

      Sozialgesetzbuch IX, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
    • 2003
    • 1995

      Der bewährte Standardkommentar zum Arbeitszeitrecht bietet - die zuverlässige und präzise Kommentierung des Arbeitszeitgesetzes - darüber hinaus die vollständige Erläuterung des Ladenschlußgesetzes - einen Anhang mit Sondervorschriften des Arbeitszeitrechts auf aktuellem Stand, u. a. die Verordnungen zur Sonntagsarbeit sowie die zuletzt im Jahr 2000 geänderte EU-Arbeitszeit-Richtlinie bringt das Werk auf den Stand 1. 1. 2001. Berücksichtigt sind insbesondere - die Einarbeitung des Bäckereiarbeitszeitgesetzes in das ArbZG durch G vom 30. 7. 1996 - G zur Einführung des Euro vom 9. 6. 1998 - die seit der Vorauflage ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung - die seit 1994 zahlreich erschieneneLiteratur zum ArbZG. Erweitert wurde die Bearbeitung des § 7 um einen Anhang mit den Arbeitszeitregelungen der wichtigsten Tarifverträge (Bau, BAT/BAT-O, Bergbau, Chemie, Metall, Stahl) nebst einschlägiger höchstrichterlicher Rechtsprechung. Für Personalabteilungen, Gewerkschaften, Richter, Rechtsanwälte, Verbände

      Arbeitszeitgesetz