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Bookbot

Dieter Simon

    7. Juni 1935
    Die Verantwortung des Juristen heute
    Die Glaubensgesellschaft
    Zur Autonomie des Individuums
    Die Unabhängigkeit des Richters
    Rechtsfindung am byzantinischen Reichsgericht
    Rechtshistorische Schriften
    • Rechtshistorische Schriften

      Antike und Mittelalter

      Der Band versammelt 120 Beiträge von Dieter Simon, die sich mit der Rechtsgeschichte des antiken Griechenlands, Roms und Byzanz beschäftigen. Er bietet nicht nur Analysen von Urteilen, Rechtsgeschäften und Formularen, sondern auch Ersteditionen neu entdeckter Rechtstexte. Zudem werden Themen wie Familien- und Erbrecht sowie öffentliches und Verfahrensrecht behandelt. Methodische Reflexionen zur Rechtsgeschichte und Erinnerungen an bedeutende Rechtshistoriker des 20. Jahrhunderts runden das Werk ab und bieten einen umfassenden Einblick in die Entwicklung des Rechts.

      Rechtshistorische Schriften
    • Die Schriften des Historischen Kollegs werden herausgegeben vom jeweiligen Vorsitzenden des Kuratoriums des Historischen bis 2011 von Herrn Professor Dr. Lothar Gall, von 2012 bis Oktober 2017 durch Herrn Professor Dr. Andreas Wirsching, ab Oktober 2017 durch Herrn Professor Dr. Martin Schulze Wessel in Verbindung mit Georg Brun, Thomas O. Höllmann, Hartmut Leppin, Susanne Lepsius, Bernhard Löffler, Frank Rexroth, Willibald Steinmetz und Gerrit Walther.Zum Historischen //www.historischeskolleg.de/

      Eherecht und Familiengut in Antike und Mittelalter
    • Die Sammlung umfasst verschiedene Beiträge zur Rechtsgeschichte und deren Wechselwirkungen mit Gesellschaft und Politik. L. Gall diskutiert die Rolle Frankfurts als mögliche deutsche Hauptstadt, während D. Willoweit die Staatsbildung im Mittelalter beleuchtet. D. Grimm analysiert die Bedingungen des modernen Konstitutionalismus. O. G. Oexle thematisiert die Beziehung zwischen Rechtsgeschichte und Geschichtswissenschaft. H. J. Becker untersucht die Integration der plenitudo potestatis in den päpstlichen Wahlkapitulationen. R. Koselleck behandelt die Entwicklung des Strafrechts zwischen der Französischen Revolution und der Paulskirche. Weitere Autoren wie W. Naucke und H. Rüping befassen sich mit der Geschichte des Strafrechts und der Rolle der Staatspolizei. Im Bereich des Privatrechts werden die Quellen, Methoden und Normen von W. Wie gand, J. Schröder und G. Wesener vorgestellt. F. Battenberg und J. Weitzel analysieren die Gerichtsbarkeit im Übergang vom Spätmittelalter zur frühen Neuzeit. D. Claude und G. v. Olberg betrachten die rechtlichen und sozialen Strukturen im Frühmittelalter. Zusätzlich werden neue Erkenntnisse aus der antiken Rechtsgeschichte von G. Thür und anderen präsentiert. Abschließend beleuchtet G. C. J. J. v. den Bergh die Verdunkelung der Leistungen der Eleganten Schule durch die Historische Schule im 17. Jahrhundert, während P. Schiera und D. Tamm die Sozialdisziplinierung und die Stellung der Rechtsw

      Akten des 26. Deutschen Rechtshistorikertages
    • Ἡ Πεῖρα – Die Peira

      Ein juristisches Lehrbuch des 11. Jahrhunderts aus Konstantinopel – Text, Übersetzung, Kommentar, Glossar

      Die Peira ist das einzige byzantinische Rechtsbuch, welches uns Informationen über die Praxis des kaiserlichen Gerichts im Konstantinopel der mittelbyzantinischen Zeit liefert. Verfasst wurde der als Lehrbuch konzipierte Text von einem Mitarbeiter des berühmten Richters Eustathios Rhomaios. Nach dessen Tod exzerpierte der nicht näher bekannte Autor aus den Urteilen und Gutachten des Richters einzelne Sentenzen, referierte Argumente, zitierte Gesetze und erzählte Fälle. Die Arbeit war sowohl für als Richter oder als Advokaten praktizierende Juristen, als auch für den Rechtsunterricht vorgesehen. Das Lehrbuch war beliebt und wurde noch im 14. Jhdt. benutzt. Die Peira gibt uns die Möglichkeit einen Blick auf die Privatrechtsverhältnisse und auf die Straftaten in der byzantinischen Adelsgesellschaft des 11. Jahrhunderts zu werfen. Erstmalig 1856 von Zachariä von Lingenthal aus der einzigen Handschrift, dem Laurentianus LXXX. 6, herausgegeben, entstand wegen der zahlreichen Mängel dieser Ausgabe alsbald der Wunsch nach einer kritischen Neuedition. Diese wird hier vorgelegt. Der Text ist ins Deutsche übersetzt und durch eine rechtshistorische Kommentierung, ein Glossar und ausführliche Indizes auch für den Nichtjuristen erschlossen.

      Ἡ Πεῖρα – Die Peira