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Ulrich Karpen

    9. August 1938 – 20. Juli 2023
    Der Richter als Ersatzgesetzgeber
    Der Kreisauer Kreis
    Recht im wiedervereinigten Deutschland
    Rechtsforschung, Rechtspolitik und Unternehmertum
    Grundlagen von Staat und Recht
    Verfassungsprobleme des Hochschulwesens
    • Edgar Michael Wenz war Professor für Rechtssoziologie und Wirtschaftsrecht an der Universität Würzburg und führte ein mittelständisches Unternehmen in Mainfranken. Diese Aufsatzsammlung bietet Einblicke in sein wissenschaftliches Werk, das sich mit grundlegenden Fragen zu Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Ethik beschäftigt. Wenz setzte Prioritäten in der Rechtssoziologie und zunehmend in der Gesetzgebungslehre, ohne dabei das Rechtshistorische aus den Augen zu verlieren. Seine "politischen Zwischenrufe" zeugen von seinem Engagement für die gesellschaftliche Gestaltung, insbesondere in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der sozialen Marktwirtschaft und die Wiedervereinigung Deutschlands. Im Zentrum von Wenz' Œuvre stehen Arbeiten zur Rechtssoziologie, die sich mit der Akzeptanz von Gerichtsentscheidungen und der Einrichtung von "Wissenschaftsgerichthöfen" befassen. Er setzte sich kritisch mit Theodor Geigers Reaktionstheorie und dem modernen Umweltrecht auseinander. Wenz' Beiträge zur Gesetzgebungslehre betonen die Notwendigkeit der Akzeptanz von Normen, was eine Evaluation von Gesetzentwürfen erfordert. Er plädierte früh für eine Eindämmung der Normenflut und empfahl Zeitgesetze. Aus seinen Überlegungen zu Effektivitätsproblemen entwickelte er ein rechtspolitisches Fünf-Punkte-Postulat für den Gesetzgeber, das Ziel, Kriterien, Zeitrahmen und Messmethoden umfasst. Diese Punkte könnten zur Verbesserung des "Schlank

      Rechtsforschung, Rechtspolitik und Unternehmertum
    • Hohe Gerichte, gerade das Bundesverfassungsgericht, beschränken sich heute vielfach nicht auf Streitentscheidungen im Einzelfall, sondern regeln ganze Rechtsgebiete: wie im Arbeitsrecht, wie im Steuerrecht. Schuld an dieser Verschiebung der Achse der Gewaltenteilung ist meist der Gesetzgeber, der sich seiner Regelungspflicht aus Konfliktscheu entzieht. Die Vorträge, die im Bundesverfassungsgericht gehalten wurden, beleuchten diesen verfassungsrechtlich zweifelhaften Sachverhalt. Die Kritik reicht bis in die Anfangsjahre der Bundesrepublik zurück. Gibt es einen gleitenden Übergang vom parlamentarischen Gesetzgebungsstaat zum verfassungsgerichtlichen Jurisdiktionsstaat? (E. W. Böckenförde) Die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung (DGG), der Juristen aller Sparten angehören, nimmt sich (nach 1994) zum zweiten Male dieses für die Entwicklung unserer Verfassungsordnung erstrangig wichtigen Themas an. Es wird von Bundesverfassungsrichtern, Abgeordneten und Professoren in vielfacher Perspektive behandelt.

      Der Richter als Ersatzgesetzgeber