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Ulrich Karpen

    9. August 1938 – 20. Juli 2023
    Der Richter als Ersatzgesetzgeber
    Der Kreisauer Kreis
    Recht im wiedervereinigten Deutschland
    Rechtsforschung, Rechtspolitik und Unternehmertum
    Grundlagen von Staat und Recht
    Verfassungsprobleme des Hochschulwesens
    • 2008

      Gesetzescheck

      Die Gesetzgebung der Großen Koalition in der ersten Hälfte der Legislaturperiode des 16. Deutschen Bundestages (2005-2007)

      Gesetzescheck
    • 2005
    • 2005

      Europas Zukunft

      • 196 Seiten
      • 7 Lesestunden

      Die Neuerscheinung: Dem "Kreisauer Kreis" war ein Hamburger Symposion gewidmet, dessen Ergebnisse in diesem Buch dokumentiert werden. Bekannte Quellen wurden erneut gesichtet, unter dem besonderen Gesichtspunkt: Wie haben sich die "Kreisauer" den Neubau Europas vorgestellt, nach dem sicher vorausgesehenen katastrophalen Ende des Unrechtsregimes? Bei allen drei Tagungen des Kreises und im Schriftwechsel zwischen den Mitgliedern spielte die Europäische Frage eine Rolle

      Europas Zukunft
    • 2003

      Wirkungsforschung zum Recht

      • 475 Seiten
      • 17 Lesestunden

      Gesetzesfolgenabschätzung ist ein wichtiger Baustein im Bemühen um »gute Gesetze«. Der vorliegende Band untersucht die Möglichkeiten, die Wirkungskontrolle von Gesetzen im Gesetzgebungsverfahren und darüber hinaus zu institutionalisieren. Es geht u. a. um die Fragen, wo und durch wen eine Wirkungskontrolle durchgeführt werden soll und in welcher rechtlichen Form diese zu verankern ist. Das Werk ist in vier Teile gegliedert. Der erste Teil zeigt den gegenwärtigen Stand der Institutionalisierung der Gesetzesfolgenabschätzung in Deutschland auf. Es folgt ein Rechtsvergleich mit anderen europäischen Staaten sowie den USA. Der dritte Teil beschäftigt sich mit den institutionellen Anforderungen an eine Wirkungskontrolle. Schließlich werden die Vor- und Nachteile der bestehenden und möglichen künftigen Ansätze diskutiert. Der Band wendet sich an die an der Gesetzgebung beteiligten Stellen. Die Autoren sind Parlamentarier, Mitarbeiter der Parlaments- und Ministerialverwaltung sowie Hochschullehrer.

      Wirkungsforschung zum Recht
    • 1999

      Edgar Michael Wenz war Professor für Rechtssoziologie und Wirtschaftsrecht an der Universität Würzburg und führte ein mittelständisches Unternehmen in Mainfranken. Diese Aufsatzsammlung bietet Einblicke in sein wissenschaftliches Werk, das sich mit grundlegenden Fragen zu Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Ethik beschäftigt. Wenz setzte Prioritäten in der Rechtssoziologie und zunehmend in der Gesetzgebungslehre, ohne dabei das Rechtshistorische aus den Augen zu verlieren. Seine "politischen Zwischenrufe" zeugen von seinem Engagement für die gesellschaftliche Gestaltung, insbesondere in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der sozialen Marktwirtschaft und die Wiedervereinigung Deutschlands. Im Zentrum von Wenz' Œuvre stehen Arbeiten zur Rechtssoziologie, die sich mit der Akzeptanz von Gerichtsentscheidungen und der Einrichtung von "Wissenschaftsgerichthöfen" befassen. Er setzte sich kritisch mit Theodor Geigers Reaktionstheorie und dem modernen Umweltrecht auseinander. Wenz' Beiträge zur Gesetzgebungslehre betonen die Notwendigkeit der Akzeptanz von Normen, was eine Evaluation von Gesetzentwürfen erfordert. Er plädierte früh für eine Eindämmung der Normenflut und empfahl Zeitgesetze. Aus seinen Überlegungen zu Effektivitätsproblemen entwickelte er ein rechtspolitisches Fünf-Punkte-Postulat für den Gesetzgeber, das Ziel, Kriterien, Zeitrahmen und Messmethoden umfasst. Diese Punkte könnten zur Verbesserung des "Schlank

      Rechtsforschung, Rechtspolitik und Unternehmertum
    • 1995

      Hohe Gerichte, gerade das Bundesverfassungsgericht, beschränken sich heute vielfach nicht auf Streitentscheidungen im Einzelfall, sondern regeln ganze Rechtsgebiete: wie im Arbeitsrecht, wie im Steuerrecht. Schuld an dieser Verschiebung der Achse der Gewaltenteilung ist meist der Gesetzgeber, der sich seiner Regelungspflicht aus Konfliktscheu entzieht. Die Vorträge, die im Bundesverfassungsgericht gehalten wurden, beleuchten diesen verfassungsrechtlich zweifelhaften Sachverhalt. Die Kritik reicht bis in die Anfangsjahre der Bundesrepublik zurück. Gibt es einen gleitenden Übergang vom parlamentarischen Gesetzgebungsstaat zum verfassungsgerichtlichen Jurisdiktionsstaat? (E. W. Böckenförde) Die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung (DGG), der Juristen aller Sparten angehören, nimmt sich (nach 1994) zum zweiten Male dieses für die Entwicklung unserer Verfassungsordnung erstrangig wichtigen Themas an. Es wird von Bundesverfassungsrichtern, Abgeordneten und Professoren in vielfacher Perspektive behandelt.

      Der Richter als Ersatzgesetzgeber