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Peter Bülow

    14. März 1941 – 9. Februar 2024
    Wechselgesetz, Scheckgesetz, Allgemeine Geschäftsbedingungen
    Verbraucherkreditgesetz
    Sittenwidriger Konsumentenkredit
    Heidelberger Kommentar zum Wechselgesetz, Scheckgesetz und zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    Heilmittelwerbegesetz
    Recht der Kreditsicherheiten
    • 2022

      Der Kommentar bietet eine präzise Erläuterung des HWG, einschließlich europäischer Regelungen zur Heilmittelwerbung, Strafen bei Verstößen und wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen. Die 6. Auflage berücksichtigt umfassende Gesetzesänderungen und aktuelle Rechtsprechung bis November 2021. Ein unverzichtbares Werk für Praktiker im Wettbewerbsrecht.

      Heilmittelwerbegesetz
    • 2021

      Recht der Kreditsicherheiten

      Sachen und Rechte, Personen

      • 726 Seiten
      • 26 Lesestunden

      Das Werk ist der wissenschaftlichen Durchdringung des Kreditsicherungsrechts verpflichtet. Zugleich bietet es der anwaltlichen und gerichtlichen Praxis Überblick über die rechtlichen Zusammenhänge und über mannigfache Einzelfragen. Die Studierenden der Rechtswissenschaft, aber auch der Wirtschaftswissenschaften erhalten eine klare Aufbereitung der komplexen Rechtsmaterie.

      Recht der Kreditsicherheiten
    • 2017

      Zum Werk Der Schwerpunkt des deutschen Zahlungskontengesetzes (ZKG) liegt beim Recht eines jeden Verbrauchers auf Zugang zu einem Girokonto (Zahlungskonto) mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto). Ein solches Konto soll alle Funktionen umfassen, die zur Eröffnung, Führung eines Zahlungskontos und für die Nutzung von Basis-Zahlungsdiensten (Bareinzahlungen, Barauszahlungen, Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen) erforderlich sind. Das Werk enthält eine Kommentierung der neuen Vorschriften des ZKG, das durch den Deutschen Bundestag am 25.2.2016 verabschiedet wurde. Das Gesetz ist gestaffelt bis zum 18.9.2016 in Kraft getreten. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 214, Zahlungskontenrichtlinie). Vorteile auf einen Blick - erste Kommentierung auf dem Markt - kompakt und fundiert Zielgruppe Für Verbraucherverbände, Hochschulen, Banken, Rechtsanwaltschaft im Bank- und Kapitalmarktrecht, Justiz.

      Zahlungskontengesetz
    • 2014

      Das Werk erfasst das gesamte Verbraucherkreditrecht, einschließlich Vorschriften über Darlehen und Finanzierungshilfen nach §§ 491 bis 515 BGB sowie Regelungen zu Verbrauchern und Unternehmern (§§ 13, 14 BGB), Widerruf und verbundene Geschäfte (§§ 355 bis 361 BGB), Kreditvermittlung (§§ 655a bis 655e BGB), internationale Bezüge (Art. 6 Rom-I-VO, CISG) und Verbraucherkreditmahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO, Art. 17 EuGVVO). Die Neuauflage berücksichtigt die Wohnimmobilien-Kreditverträge-Richtlinie 2014/17/EU, die am 21.3.2016 in Deutschland umgesetzt wurde. Diese Umsetzung geht über eine Neubestimmung des Immobiliardarlehensvertrags (§ 503 BGB) hinaus und führt eine neue Systematik für Allgemein- und Immobiliar-Kreditverträge sowie entgeltliche und unentgeltliche Darlehen ein. Ein neuer § 356b BGB hebt das ewige Widerrufsrecht für Immobiliar-Verträge auf, und zahlreiche neue Regelungen finden sich in §§ 491 Abs. 3, 492a, 492b, 503 (neu), 504a, 505a bis 505d, 514, 515, 655a bis e über Beratungsdienstleistungen sowie in Art. 247 EGBGB nebst Anlagen. Zielgruppen sind Banken, Verbraucherverbände, Rechtsanwälte, Gerichte und Universitäten.

      Verbraucherkreditrecht
    • 2013

      Zum Werk Der Scheck als Bestandteil des bargeldlosen Zahlungsverkehrs hat auch in Zeiten fortschreitender Elektronik und des Einsatzes von Kartensystemen seine wirtschaftliche Bedeutung, insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr, nicht verloren. Im Interbankverkehr, namentlich auch unter Mitwirkung der Deutschen Bundesbank, hat die elektronische Datenfernübertragung (ISE-Verfahren) Einzug gefunden. Der Wechsel als Kreditschöpfungsmittel ist wiederum und vor allem im internationalen Verkehr nach wie vor gebräuchlich. Die einschlägigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute sind systematisch und ausführlich kommentiert Zur Neuauflage Die 5. Auflage verarbeitet die neueste Rechtsprechung und Literatur. Wichtige Neuheit: Der Scheck ist kein SEPA-Zahlungsinstrument mehr. Vorteile auf einen Blick - ausführliche, gründliche und zugleich praxisorientierte Kommentierung - systematische Kommentierung der einschlägigen Regelungen der AGB-Sparkassen, -Banken und -Postbank - Berücksichtigung der AGB-Bundesbank bei den einschlägigen Kommentierungen zu WG, ScheckG, insbesondere zu Fragen des Scheckeinzuges (Interbankverkehr) Zum Autor Peter Bülow ist ein renommierter Bankrechtler, der in seinem Bereich auf zahlreiche Veröffentlichungen verweisen kann. Zielgruppe Für Bankjuristen, Richter, Rechtsanwälte und Rechtswissenschaftler.

      Wechselgesetz, Scheckgesetz
    • 2003

      Dieses Lehrbuch bietet eine umfassende Darstellung des Verbraucherprivatrechts mit seinen zahlreichen unionsrechtlichen Bezügen und richtet sich an fortgeschrittene Studierende, die sich auf die Erste Juristische Prüfung vorbereiten. Es ist besonders geeignet als Begleitung im universitären Schwerpunktbereich zum Europäischen Privatrecht. Die Neuauflage berücksichtigt die seit dem 1.1.2018 in Kraft getretenen Änderungen im BGB sowie Entwicklungen durch die Rechtsprechung von EuGH und BGH. Neu ist der Verbraucherbauvertrag mit einem neuen Widerrufsrecht und speziellen Regelungen zur Kostentragung in kaufrechtlichen Fällen. Ehemalige Sonderregelungen des Verbrauchsgüterkaufrechts haben nun allgemeine Gültigkeit. Die Grundlagen des Rechtsgebiets werden anschaulich dargestellt, wobei der Fokus auf den Parteien des Verbrauchergeschäfts, den Voraussetzungen und Folgen des Widerrufsrechts sowie speziellen Vertriebsformen wie Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen liegt. Die komplexen Regelungen des Verbraucherkreditrechts werden verständlich aufgearbeitet. Das Kapitel zum Kaufrecht behandelt die neuen Vorschriften und die Einflussnahme aktueller EuGH-Rechtsprechung, insbesondere zur Beweislastumkehr. Zudem werden zentrale verbraucherprivatrechtliche Materien wie Verbraucherverträge, Finanzdienstleistungen, Produkthaftung, Teilzeitwohnrechteverträge und alternative Streitbeilegung ausführlich erläutert.

      Verbraucherprivatrecht
    • 2000

      DIE NEUAUFLAGE: Nach einer Einführung in die Systematik der Gesetze werden das Wechselgesetz und das Scheckgesetz umfassend und praxisnah kommentiert. Erläutert werden auch die Nrn. 9, 23 bis 25 AGB-Sparkassen (Nrn. 9, 11 und 15 AGB-Banken/Postbank) sowie die Sonderbedingungen für den Scheckverkehr und für ec-Karten. Im Anhang finden sich ergänzende Texte, wie z. B. die Einführungsgesetze zum Wechsel- und Scheckgesetz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken, Sparkassen und der Deutschen Bundesbank sowie internationale Abkommen. Das Werk bietet somit Lösungsmöglichkeiten für alle Probleme der Ausstellung und Annahme von Wechseln und Schecks, einschließlich der Formerfordernisse. Mit der 4. Auflage des Werkes wird das Rechtsgebiet insbesondere an die Schuldrechtsreform und die Folgen der Einführung des Euro angepasst. Rechtsprechung und Literatur sind eingearbeitet und auf den neuesten Stand gebracht, ebenso die Geschäftsbedingungen der Sparkassen, Banken und der Deutschen Postbank.

      Heidelberger Kommentar zum Wechselgesetz, Scheckgesetz und zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    • 1998

      Die Neuauflage: Das Verbraucherkreditrecht nach der Schuldrechtsreform ist geprägt durch zahlreiche BGH-Entscheidungen, die in die 6. Auflage eingearbeitet wurden. Berücksichtigt werden auch die Änderungen der Allgemeinen Vorschriften über das Widerrufsrecht durch das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen. Neu aufgenommen wurde die Erläuterung der Problematik des Verbraucherschutzes bei der Vermögensanlage in so genannte Schrottimmobilien. Die dazu ergangene Rechtsprechung einschließlich der beiden Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 25.10.2005 wird ausführlich dargestellt. Der Kommentar erfasst sämtliche Aspekte des Verbraucherkreditrechts und ist deshalb nicht schlicht ein Kommentar zu den §§ 491-507 BGB. Vielmehr sind die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufsrechts einschließlich der verbundenen Geschäfte (§§ 355-359 BGB) im Rahmen des § 495 BGB, der Vorschrift über den Widerruf des Verbraucherdarlehensvertrages, aus verbraucherkreditrechtlicher Sicht mitkommentiert. Überdies werden u. a. die Themen Darlehensvermittlung, Internationales Verbraucherkreditrecht und Verbraucherkredit-Mahnverfahren behandelt. Hilfreich für den Praktiker ist die Erläuterung der Übergangsregelungen im 5. Teil. Ergänzt wird das Werk durch eine Sammlung von für das Verbraucherkreditrecht einschlägigen Rechtstexten sowie ein Fundstellenverzeichnis der BGH- und EuGH-Rechtsprechung.

      Heidelberger Kommentar zum Verbraucherkreditrecht
    • 1992

      An Fällen lebenslänglicher Verschuldung als Folge des Abschlusses von Konsumentenratenkreditverträgen mangelt es nicht. Der Kreditnehmer kann oft das komplizierte Geflecht des Kreditmarktes nicht durchschauen. Zudem bedienen sich die Anbieter immer raffinierterer Werbemethoden. Ein Ventil bietet das Gesetz mit dem Wuchertatbestand des § 138 Abs. 2 und dem Ausbeutungstatbestand des § 138 Abs. 1 BGB. Die Rechtsprechung des BGH zur Sittenwidrigkeit von Konsumentenkrediten wurde ständig verschärft und an die Veränderungen des Marktes angepaßt. Der Autor behandelt die aktuelle Entwicklung seit Inkrafttreten des Verbraucherkreditgesetzes in ihrer Bedeutung für die wirtschafts- und bankrechtliche Praxis. In der Neuauflage ist umfassend die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung und Literatur eingearbeitet. Das RWS-Skript ist eine wertvolle Arbeitshilfe sowohl für den Rechtsanwalt als auch für den Bankrechtspraktiker bei den Kreditinstituten.

      Sittenwidriger Konsumentenkredit