Lust auf Leistung
Wie wir Arbeit (wieder) lieben lernen






Wie wir Arbeit (wieder) lieben lernen
Der Trend geht weg von starren Arbeitszeiten. Flexible Arbeitszeitmodell sind beliebt und bieten Beschäftigten die Möglichkeit, Arbeit und Privatleben besser unter einen Hut zu bekommen. Gleichzeitig machen sie Arbeitgeber attraktiv für potenzielle Mitarbeiter. Das Handbuch zeigt Rahmenbedingungen und Möglichkeiten der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung auf. Der Autor erläutert zunächst die Grundlagen, die alle Gestaltungsformen der Arbeitszeit betreffen. Anschließend werden die Modelle vorgestellt. Ganz konkret, mit technischer Gestaltung, praktischer Umsetzung und passenden Arbeitshilfen in Form von Mustervereinbarungen und Formulierungshilfen. Die Schwerpunkte: • Grundlagen der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung • Konkrete Gestaltungsformen wie Gleitzeit, Schichtarbeit, Jobsharing, Langzeitkonten/Wertkonten, Vertrauensarbeitszeit • Besonderheiten einzelner Branchen, etwa Nahverkehr, Krankenhäuser • Arbeitsschutz und arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse • Asynchrone Arbeitszeit, Zeitautonomie, Erwartungen der Beschäftigten • Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung Der Autor: Ingo Hamm, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Gründer der Anwaltskanzlei »Kompetenzzentrum für Arbeitsrecht« und der chronos-agentur für Arbeitszeitfragen in Bochum
Wie man auch ohne Purpose Erfüllung bei der Arbeit findet
Ein Gespenst geht um in westlichen Unternehmen: die Angst, im Kampf um die Talente den Kürzeren zu ziehen. Deshalb bespaßen sie ihre Beschäftigten mit Deskbikes, Napping Rooms oder Getränkemarken und setzen dem Ganzen mit einem "Noble Purpose" das Sahnehäubchen auf. Mitarbeitende sollen so motiviert werden, da sie ja ein kleines bisschen zur Weltrettung beitragen. Blödsinn, meint Ingo Hamm und argumentiert höchst amüsant und mit vielen Querverweisen. Vor allem erklärt er, wie man sich ganz ohne professionelle Sinngeberei sein eigenes Lebensglück auf den Leib schneidert
Handlungshilfe für Betriebsräte
Führung in Extremsituationen
Konsumenten treffen Kaufentscheidungen offenbar überwiegend instinktgesteuert, sie folgen dabei einem inneren Kompass. Dessen Funktion hat Ingo Hamm entschlüsselt. Er identifiziert drei Motive, die in unterschiedlichen Ausprägungen alle Entscheidungen steuern. Im Buch wird dieses Modell ausführlich hergeleitet. Unter den vielen Theorien zum Thema Markenführung kommt die von Ingo Hamm mit sehr wenigen, dafür universell gültigen Prinzipien aus. Markenfachleute, die ein stringentes, einfaches und klares Positionierungsmodell für den B2C-Bereich suchen, werden hier fündig
Das Fahrpersonalrecht ist deutlich verschärft worden. Vor allem die beauftragten LKW-Transporteure müssen jetzt verstärkt darauf achten, dass die Vorschriften der Verordnung zu den Lenk- und Arbeitszeiten eingehalten werden. Außerdem sollen die Aufzeichnungspflichten im Arbeitszeitgesetz verschärft werden. Der Basiskommentar umfasst alle Vorschriften zum internationalen, europäischen und nationalen Recht - und auch konkrete Empfehlungen. Kern des Kommentars sind die Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Sie beinhalten Arbeits- uns Lenkzeiten, Pausen, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten des Fahrpersonals. Der Band enthält Kommentierungen zu: Arbeitszeitgesetz Fahrpersonalgesetz Fahrpersonalverordnung Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 Verordnung (EG) Nr. 561/2006 StVZO § 52a Rechtsstand: Juni 2015 :
Bei einer zentralen Aufgabe von Betriebsräten - der Sicherung von Arbeitsplätzen - zeichnet sich ein Paradigmenwechsel ab. Der reine Abfindungssozialplan wird zunehmend abgelöst vom Tranfersozialplan, durch die erweiterten Möglichkeiten der konjunkturellen Kurzarbeit und der damit verbundenen Kostenentlastung für den Arbeitgeber erhalten auch Betriebsräte ein zusätzliches Instrument zur Beschäftigungssicherung. Durch die jüngste Rechtsprechung des BAG ist außerdem sichergestellt, dass das Instrument des (Firmen-) Tarifvertrages auch zur Beschäftigungssicherung im Rahmen von Betriebsänderungen oder Betriebsübergängen unter bestimmten Randbedingungen eingesetzt werden kann. Danach ist ein Streik zur Durchsetzung eines Tarifsozialplans rechtmäßig. Diese geänderten Bedingungen spiegeln sich auch in der 6. Auflage des AiB-Stichworts wieder: Der Teil 'Beschäftigungssicherung' nimmt einen erheblich größeren Umfang als bisher ein und wird vorrangig vor den Ausgleichsregelungen für einen Personalabbau im Sozialplan dargestellt.