Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - Teil 4, Vergabeverordnung, Sektorenverordnung, Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit, Verordnung über die Vergabe von Konzessionen, Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen, Vergabe- und Vertrag
Mit dem E-Government-Gesetz (EGovG BW) schuf das Land Baden-Württemberg im Jahr 2015 die gesetzliche Grundlage für die Förderung der elektronischen Verwaltung in den Behörden des Landes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Das Gesetz sieht eine Evaluation innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten vor. Dabei wurden drei Schwerpunkte untersucht: die Wirkungen der Handlungspflichten des EGovG BW, die Erfahrungen mit der durch das EGovG BW geschaffenen Organisationsstruktur und die Erfahrungen von Bund und Ländern mit deren jeweiligen E-Government-Gesetzen.
Verfassungsrechtliche und prozedurale Anforderungen an die Zulassung von Verkehrsinfrastrukturen durch Maßnahmengesetz
Die deutsche Bundesregierung hat in ihrem "Klimaschutzprogramm 2030" ein Instrument wieder mit Leben erfullt, das zuletzt nach der Herstellung der deutschen Einheit zur Beschleunigung des Infrastrukturausbaus zum Einsatz Die Zulassung von Verkehrswegeprojekten durch Massnahmegesetz anstatt durch Planfeststellungsbeschluss. Durch den schnelleren Ausbau der Schienen- und Binnenschifffahrtswege soll moglichst viel Verkehr von der Strasse auf diese Verkehrstrager verlagert werden. Zur Vorbereitung dieser Gesetzgebungsschritte ist durch das Bundesverkehrsministerium eine Studie in Auftrag gegeben worden, die in dem vorliegenden Band wiedergegeben wird. Sie analysiert zum einen ausfuhrlich die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen, unter denen derartige Massnahmegesetze zulassig sind, und entwickelt zum anderen Vorschlage fur die Aufgabenverteilung zwischen den Akteuren in einem mit einem Gesetzgebungsakt abschliessenden Planungsverfahren.
Das Anhörungsverfahren in der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung birgt Herausforderungen für alle Teilnehmer, ein fristgerechter Abschluss ist die Ausnahme. Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) analysieren die Autoren/-innen Problemursachen und Optimierungsmöglichkeiten für Verfahrensablauf und -organisation. Die Verfahrensdauer verlängert sich durch rechtliche Faktoren wie gestiegene Anforderungen des Umweltrechts und tatsächliche Faktoren wie die materielle und personelle Unterausstattung einzelner Behörden, das Fehlen von Absprachen, unklare Arbeitsaufteilungen und Doppelarbeiten bei Planfeststellungs- und Anhörungsbehörden. Optimierungsvorschläge formuliert der Bericht für Ablaufplanung, Qualitätssicherung und bundesweite Prozess- und Verfahrensstandards. Zu einzelnen Verfahrensschritten enthält er Arbeitshilfen in Form von Leitfäden.
Ergebnisse der Evaluation gemäß § 100 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz
Am 26. Januar 2011 hat der rheinland-pfälzische Landtag eine Novelle des Polizei- und Ordnungsbe-hördengesetzes (POG) beschlossen. Ziel des Änderungsgesetzes ist die Schaffung eines modernen und effizienten POG, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiterhin gewährleisten zu kön-nen. § 100 POG enthält eine erneute Evaluationsverpflichtung, die vorsieht, dass die Landesregierung dem Landtag über die Wirksamkeit bestimmter eingriffsintensiver Maßnahmen berichtet. Hierzu gehö-ren • die Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen, • die Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel zur Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation, • Auskunft über die Telekommunikation, • Auskunft über Nutzungsdaten, • Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel in informationstechnischen Systemen, • Funkzellenabfrage, • besondere Formen des Datenabgleichs. Das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation wurde vom rheinland-pfälzischen Minis-terium des Innern, für Sport und Infrastruktur mit der Durchführung der Evaluation beauftragt.
Ergebnisse der Evaluation nach Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus
268 Seiten
10 Lesestunden
Als Reaktion auf den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) wurde im Jahr 2012 die sog. Rechtsextremismus-Datei (RED) geschaffen. Ziel der RED ist es, den Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden zu verbessern und eine effektivere Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus zu gewährleisten. Der vorliegende Band umfasst die Ergebnisse der Evaluierung des Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes, die durch das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation im Auftrag des Bundesministeriums des Innern durchgeführt wurde. Die Evaluierung verfolgte zum einen das Ziel, die Häufigkeit und die Auswirkungen der mit der RED verbundenen Grundrechtseingriffe zu erfassen. Zum anderen ging es um die Untersuchung der Wirksamkeit der Datei im Hinblick auf die Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus. Hierzu wurde ein interdisziplinärer Ansatz gewählt, der empirisch-sozialwissenschaftliche mit rechtswissenschaftlichen Methoden verknüpft.
Der vorliegende Band fasst die Beiträge zusammen, die im Rahmen des 7. deutsch-koreanischen Symposiums zum Verwaltungsrechtsvergleich 2015 vorgetragen wurden. Das Symposium, das am 14. März 2015 in Speyer stattfand, hatte zum Ziel, Fragen der Gestaltung des städtischen Raumes vergleichend für beide Länder zu analysieren und zu diskutieren. Die wissenschaftliche Leitung der Veranstaltung lag bei Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow, Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung, Speyer, und Prof. Dr. Dr. Jong Hyun Seok, Dankook Universität.