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Bookbot

Rudolf Keplinger

    Unterbringungsgesetz (idF Juli 2023) für die Sicherheitsexekutive
    Oö. Hundehaltegesetz
    Paßgesetz 1992
    Aufenthaltsgesetz
    Fremdenrecht
    Grenzkontrollgesetz
    • Das Grenzkontrollgesetz 1969, BGB1 1969/423, regelte erstmals die Eröffnung und Schließung von Grenzübergängen, deren Kennzeichnung sowie die Befugnisse der Grenzkontrollorgane. Mit dem EU-Beitritt Österreichs am 1. Jänner 1995 und der Unterzeichnung des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) wurde eine Neuregelung des Grenzkontrollrechts notwendig. Wesentliche Neuerungen des SDÜ umfassen: die Erlaubnis, Binnengrenzen grundsätzlich ohne Personenkontrollen zu überschreiten; die Regelung, dass Außengrenzen nur an Grenzübergangsstellen und während festgelegter Verkehrsstunden überschritten werden dürfen; die Verpflichtung der Vertragsstaaten, unbefugtes Überschreiten der Außengrenzen mit Sanktionen zu belegen; und die Anforderung, dass Reisende aus Drittländern sowie deren Gepäck kontrolliert werden müssen. Die Autoren, Dr. Rudolf Keplinger und Dr. Michael Juritsch, haben dem Gesetzestext ausführliche Erläuterungen der Regierungsvorlage und des Ausschussberichts sowie einen umfangreichen Anmerkungsapparat hinzugefügt, um die Arbeit mit dem Grenzkontrollgesetz zu erleichtern. Das Werk bietet einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Grenzkontrolle.

      Grenzkontrollgesetz
    • Mit dem Fremdengesetz 1997 wurden die Regelungen, die bisher im Fremdengesetz und im Aufenthaltsgesetz aufgeteilt waren, wieder zusammengefaßt. Das Asylgesetz wurde novelliert und als Asylgesetz 1997 neu erlassen. Diese Ausgabe soll einen ersten Überblick über den Gesetzestext, die Erläuterungen der Regierungsvorlagen und Ausschußberichte bieten. Auf Anmerkungen und auf eine Wiedergabe der auf Grundlage des „alten“ FrG und AufG erlassenen Verordnungen wurde daher verzichtet. Teilweise wurden die Erläuterungen der Materialien zum „alten“ FrG den entsprechenden Bestimmungen beigefügt, vor allem bei jenen Regelungen, die gänzlich unverändert aus dem derzeit geltenden Recht übernommen werden. Da sich in diesem Band außer dem Fremdenrecht auch das Asylgesetz und das Gesetz bezüglich der Einrichtung des Unabhängigen Bundesasylsenates befinden, fällt es dem Anwender leicht, die Schnittstellen zwischen Fremden- und Asylrecht zu überblicken.

      Fremdenrecht
    • Oö. Hundehaltegesetz

      Praxiskommentar

      Der Praxiskommentar enthält den Text des Oö. Hundehaltegesetzes 2002, eine Kommentierung der Gesetzesbestimmungen, die Erläuterungen der amtlichen Materialien (Ausschussberichte) und die Rechtsprechung des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich. Weiters ist die Oö. Hundehalte-Sachkundeverordnung enthalten.

      Oö. Hundehaltegesetz
    • Mit BGBl. I Nr. 147/2022 wurde eine Novelle des Unterbringungsgesetzes kundgemacht, die mit 1. Juli 2023 in Kraft treten wird. Mit etwa 80 Änderungsanordnungen handelt es sich um eine sehr umfangreiche Änderung der Rechtslage, wobei nicht nur die Aufgaben der einzelnen Akteure klarer abgebildet werden, sondern auch der Datenschutz neu geregelt wird. Auch die Mitwirkung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei der Vollziehung des Unterbringungsgesetzes wurde neu geregelt (und die „doppelte“ Befugnis in § 46 SPG zugleich aufgehoben). Nunmehr ist z. B. ausdrücklich und klar normiert, unter welchen Voraussetzungen die Polizeiorgane ohne ärztliche Bescheinigung einen Betroffenen direkt in eine psychiatrische Anstalt einliefern oder einen aus einer geschlossenen Anstalt Entwichenen wieder in diese zurückbringen dürfen. Nicht zuletzt wurde auch die Verwendung der personenbezogenen Daten durch die Behörde etwa in Führerscheinverfahren usw. neu geregelt. In unserer Broschüre „Unterbringungsgesetz [in der Fassung Juli 2023] für die Sicherheitsexekutive“ haben Dr. Lisa PÜHRINGER (BMI) und Prof. Dr. Rudolf KEPLINGER (LPD OÖ) die für diese Zielgruppe relevanten Bestimmungen systematisch dargestellt und kommentiert.

      Unterbringungsgesetz (idF Juli 2023) für die Sicherheitsexekutive
    • Mit der Novelle BGBl. I Nr. 57/2018 erfolgte eine – längst überfällige – Anpassung der Befugnisse der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im VStG. Die Broschüre von Dr. Rudolf Keplinger erläutert jene Bestimmungen des Verwaltungsstrafgesetzes eingehend und praxisgerecht, die für die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes relevant sind.

      Verwaltungsstrafgesetz für Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
    • Der vorliegende Praxiskommentar enthält den Text des Oberösterreichischen Polizeistrafgesetzes, eine eingehende – mit besonderem Bezug auf die Bedürfnisse der Praxis erstellte – Kommentierung, die Erläuterungen der amtlichen Materialien (Regierungsvorlagen, Ausschussberichte, Erlässe) und die Rechtssätze der Höchstgerichte. Weiters ist die Oö. Aufsichtsorganeverordnung enthalten.

      Oberösterreichisches Polizeistrafgesetz
    • Ortspolizeiliche Verordnungen sind ein bewährtes Instrument für Gemeinden, auf Missstände zu reagieren. Daher überrascht es nicht, wie häufig von diesem Mittel Gebrauch gemacht wird. Medial sind es vor allem die Alkoholverbote an öffentlichen Orten, die Aufmerksamkeit erregen. Wir, die Autoren, haben sehr unterschiedliche Blickwinkel auf ortspolizeiliche Verordnungen, sowohl aus rechtlicher als auch aus praktischer Sicht. Daher haben wir uns dazu entschlossen, im vorliegenden Werk einen umfassenden Überblick über den Stand der Rechtsprechung und der Wissenschaft zu geben und unsere Erfahrungen einfließen zu lassen.

      Ortspolizeiliche Verordnungen
    • Das „Indienststellen“ ist immer wieder Thema innerhalb der Polizei. Auch in den Medien wird von Zeit zu Zeit - zumeist lobend - berichtet, dass sich ein Polizeiorgan in den Dienst gestellt hat und eingeschritten ist. Eine klare gesetzliche Grundlage für das „Indienststellen“ gibt es allerdings nicht. Prof. Dr. Rudolf Keplinger (LPD OÖ) und Dr. Thomas Öfferlbauer (LPD NÖ) haben in diesem Buch das „Indienststellen“ unter Zugrundelegung der Richtlinienverordnung, aber vor allem auch der dienstrechtlichen Vorschriften sowie der Rechtsprechung der Höchstgerichte aufbereitet.

      Indienststellen durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes