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Haftungsregelungen im Konzernrecht

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Nach geltendem Recht sind im faktischen Konzern die Vermögensmassen der einzelnen Konzerngesellschaften haftungsrechtlich getrennt. In der Literatur zum konzernrechtlichen Gläubigerschutz wird die Forderung erhoben, diese Haftungsseparation durch einen Haftungsverbund zu ersetzen. Zumindest die Obergesellschaft soll dann für die Verbindlichkeiten aller Konzerngesellschaften haften. Vor dem Hintergrund der konzernspezifischen Gläubigerrisiken und auf der Basis agency-theoretischer Überlegungen wird untersucht, welche Auswirkungen die alternativen Haftungsregelungen auf den Nutzen und die Handlungen der Anteilseigner, Manager und Gläubiger von Konzerngesellschaften haben. Anhand der ökonomischen Effekte, insbesondere auf die Finanzierungskosten, das Investitionsprogramm und die Organisation eines Konzerns, werden rechtspolitische Schlußfolgerungen abgeleitet.

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1990

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