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Instrumentarium und Grenzen öffentlicher Bau- und Stadtgestaltung im Kultur- und Rechtsstaat

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Bauen ist immer auch soziale Intervention. Die Bau- und Stadtgestalt erschöpft sich nicht in privat-individuellen Ausdrucksformen, sondern stellt sich zugleich als ein Gemeinschaftsphänomen, als Baukultur dar. Angesichts zeitgenössischer Gestaltarmut und Beliebigkeit in der Baugestaltung sowie der «Unwirtlichkeit» unserer Städte und Dörfer wächst die öffentliche Verantwortung von Staat und Gemeinden. Von den verfassungsrechtlichen Positionen der privaten und öffentlichen Handlungssubjekte ausgehend werden die staatlichen und kommunalen Einwirkungs- und Handlungsmöglichkeiten untersucht, die das Bauordnungs- und Denkmalschutzrecht sowie das Baugesetzbuch bieten.

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1990

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