Der Jurist Johann Andreas Georg Friedrich Rebmann zwischen Revolution und Restauration
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Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Person und den Werken des Juristen Rebmann, der sich Anfang des 19. Jahrhunderts in den linksrheinischen Gebieten für die Beibehaltung der französischen Rechtsinstitutionen eingesetzt hat. Rebmann ist nach seinem Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Erlangen und Jena als Literat, Schriftsteller und Jakobiner Ende des 18. Jahrhunderts in Deutschland bekannt geworden. Nach der Besetzung der linksrheinischen Gebiete durch die Franzosen tritt Rebmann in französische Dienste und ist fortan in den Rheinlanden als Richter und Literat tätig. Die Stationen seiner juristischen Karriere sind Trier und Mainz, wo er als Präsident des Spezialgerichtshofes auch Richter des «Schinderhannes» war. Nach der Befreiung der Rheinlande tritt Rebmann in bayerische Dienste, wo er 1824 in Zweibrücken als erster Präsident des pfälzischen Oberlandesgerichts stirbt. Er hat sich besondere Verdienste um die Organisation des Rheinkreises und die Beibehaltung der französischen Rechtsinstitutionen erworben.